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Stadt Coburg

Bauverwaltungs- und Umweltamt

Studentenwohnraum; Beantragung einer Förderung

Beschreibung

Zweck

Zweck der Zuwendung ist die Schaffung und die Erhaltung von Wohnraum für Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen.

Gegenstand

Gegenstände der Förderung - einschließlich der Erstmöblierung - sind: 

  • der Bau, die Erweiterung sowie der Ersterwerb von Wohnraum für Studierende,
  • der Umbau von studentischem Wohnraum sowie Maßnahmen der umfassenden energetischen Modernisierung,
  • der Erwerb und die Änderung von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, zu Wohnraum für Studierende.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist der Grundstückseigentümer, der Erbbauberechtigte  oder der Erwerber. Zuwendungsempfänger können juristische Personen des  öffentlichen Rechts, des privaten Rechts sowie natürliche Personen sein.

Zuwendungsfähige Kosten

Förderfähig sind die Gesamtkosten (inkl. der Kosten für die Erstmöblierung).

Art und Höhe

Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die Förderung erfolgt mit einem leistungsfreien Baudarlehen. 

Es beträgt derzeit bis zu 45.000 Euro je Wohnplatz bei einer Belegungsbindung von 25 Jahrenund bis zu 75.000 Euro je Wohnplatz bei einer Belegungsbindung von 40 Jahren.Für Eltern-Kind-Apartments oder rollstuhlgerechte Zimmer kann der Förderbetrag um jeweils bis zu 20.000 Euro erhöht werden. Für jedes volle Kalenderjahr der bestimmungsgemäßen Verwendung des Wohnraums wird ein Kapitalnachlass gewährt.

Bei Festsetzung der Zuwendung wird ein Abzug in dem Verhältnis vorgenommen, in dem die Baukosten der Maßnahme vergleichbare Neubaukosten unterschreiten. 

Ein Rechtsanspruch auf die beantragte Förderung besteht nicht.