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Stadt Coburg

Bauverwaltungs- und Umweltamt

Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung

Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Beschreibung

Wollen Sie geförderten Wohnraum selbst nutzen, länger als drei Monate unvermietet leer stehen lassen oder zu anderen als Wohnzwecken nutzen, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich. Diese können Sie formlos bei der zuständigen Stelle (Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Kreisstädte oder "Große Delegationsgemeinden") beantragen.