Unsere Mitarbeiter*innen sehen täglich in der Fußgängerzone, dem Hofgarten und im Rosengarten nach dem Rechten. Treffen Sie auf Zeitgenossen, die z. B. Zigarettenkippen, Flaschen oder Abfälle achtlos in ihrem Umfeld entsorgen, Hundekot liegen lassen oder auf dem Rad durch die „Spit“ oder Hofgarten rasen, schreiten Sie sofort ein.
Bei Uneinsichtigkeit kann der Ordnungsdienst auch Personalien aufnehmen, die Polizei rufen, Platzverweise aussprechen und Anzeige erstatten. Der Betroffene muss dann mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen.
Bußgelder für Ordnung und Sauberkeit
Angegeben ist der Bußgeldrahmen mit der gesetzlichen Höchstgrenze. Das tatsächliche Bußgeld hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab.
Verstoß
Bußgeld-Rahmen
Rechtsgrundlage
Auto
fährt oder parkt in Grünanlage
bis 1.000 €
§ 10 Nr. 3 GrünanlagenS Art. 24 Abs. 2 S. 2 GO
Abfall, Dreck und Sauerei
z. B. Scherben, Papier, Kaugummi, Zigarettenkippen usw. auf Straße wegschmeißen
bis 500 €
§ 7 Nr. 1 SicherheitsVO Art. 66 Nr. 5 BayStrWG
Scherben, Papier, Kaugummi, Zigaretten- kippen usw. in Grünanlage wegschmeißen