Die Coburger Kindertagesstätten nehmen seit 2018 Vormerkungen für einen Kindertagesstätten-/Krippenplatz zentral über die KiTa-Börse der Stadt Coburg entgegen.
Die Kita-Börse der Stadt Coburg bietet Eltern und Erziehungsberechtigte eine zentrale Vormerkmöglichkeit für alle Coburger Kindertagesstätten.
Bitte nehmen Sie sich zunächst kurz Zeit, die folgenden Informationen zum weiteren Ablauf bzw. Verfahren zu lesen, bevor Sie mit dem Online-Antrag beginnen.
Häufige Fragen zur Online-Vormerkung
Welche Vorteile hat die zentrale Online-Vormerkung?
Durch die KiTa-Börse ermöglichen wir Eltern und Erziehungsberechtigten eine rasche und stressfreie Anmeldung. Lange Wartezeiten, bis die Zusage auf einen Platz erfolgt, werden verkürzt und in den Einrichtungen entstehen keine langen Wartelisten mehr durch Mehrfachanmeldungen.
Wie funktioniert die Online-Vormerkung?
Sie können Ihr Kind ganz bequem von zu Hause und in einem Schritt über das Online-Formular beibis zu 3 (Wunsch-)KiTasvormerken lassen. Ihre Online-Vormerkung wird anschließend an die jeweiligen Einrichtungen weitergeleitet und Sie werden ggf. nach kurzer Bearbeitungszeit von Ihrer Wunsch-Kindertageseinrichtung aufgefordert, Ihr Kind dort persönlich anzumelden. Kinder, die nicht sofort eine Zusage erhalten, werden an die Kindertagesstätten vermittelt, die von den Eltern als weitere Möglichkeiten (Zweit-/Drittwunsch) ausgewählt wurden.
Was passiert nachdem ich meine Vormerkung online vorgenommen habe?
Ihre Vormerkung wird nach Abschluss der ersten Phase unmittelbar an die von Ihnen ausgewählte erste Wunsch-Kindertageseinrichtung weitergeleitet, die sich im Falle einer Zusage für den Vertragsabschluss direkt mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Bitte geben Sie hierfür Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse mit im Formular an, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern.
Erfolgt keine direkte Zusage wird Ihre Vormerkung nach Abschluss der zweiten bzw. dritten Phase an die nächste, von Ihnen ausgewählte Kindertageseinrichtung weitergeleitet.
Im Falle, dass Sie von Ihrer Wunscheinrichtung keine Zusage erhalten haben, wird ihre Vormerkung nach Abschluss der 3. Phase auf die für alle teilnehmenden Einrichtungen geöffnete Warteliste übernommen.
Ab wann kann ich mich anmelden?
Sie können Ihr Kind immer ab 1. November für das jeweilige folgende Kindergartenjahr für einen Platz in Ihrer Wunsch-KiTa vormerken lassen.
Wer kann sich vormerken lassen?
Die Online Vormerkung kann nur durch den gesetzlichen Vertreter (im Sinne des § 1629 BGB) des vorzumerkenden Kindes erfolgen. Um Ihr Kind vormerken lassen zu können, ist es nicht notwendig, dass Sie oder Ihr Kind in Coburg wohnen.Wenn Sie für das kommende Kindergartenjahr bereits über einen abgeschlossenen Vertrag mit einer (der teilnehmenden) Kindertageseinrichtungen verfügen, ist eine erneute Vormerkung nicht möglich.Sie können pro Kind nur eine Vormerkung (unter Nennung von bis zu 3 Wunsch-Kindertageseinrichtungen) vornehmen.
Bis wann kann ich mich anmelden?
Sie können Ihr Kind immer ab 1. November für das folgende Kindergartenjahr für einen Platz in Ihrer Wunsch-KiTa vormerken lassen. Die Online-Vormerkung findet in insg. 4 Phasen statt.
Eine Anmeldung unter Nennung einer Wunscheinrichtung ist bis zum 31. März möglich. Die erste Phase der Online-Vormerkung läuft vom 1. November bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. In diesem Zeitraum können bis zu 3 Wunsch-Kindertageseinrichtungen angegeben werden.
Vom 1. Januar bis 14. Februar können noch bis zu 2 Wunsch-Kindertageseinrichtungen, vom 15. Februar bis 31. März nur noch eine Wunsch-Kindertageseinrichtung ausgewählt werden.
Die Online-Vormerkung mit Möglichkeit zur Auswahl einer Wunscheinrichtung für das kommende Kindergartenjahr endet am 31. März. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, sich bis 31. Oktober auf einer zentralen Warteliste vormerken zu lassen.
Alle bis 31. Dezember, 14. Februar bzw. 31. März während der jeweiligen Phasen eingegangen Vormerkungen werden gleichrangig behandelt. Sie können sich mit Ihrer Vormerkung also Zeit lassen und müssen sich nicht gleich am 1. November vormerken lassen. Eine Vormerkung ist auch während des laufenden Verfahrens später jederzeit noch möglich. Das Verfahren läuft immer bis 31. Oktober des Folgejahres. Am 1. November des Folgejahres startet das Verfahren für das darauffolgende KiTa-Jahr erneut.
(Ab) wann erfahre ich, ob ich einen KiTa-Platz erhalten habe bzw. wie kann ich mehr zum aktuellen Stand des Verfahrens/meiner Vormerkung erfahren?
Im Falle einer Zusage setzen sich die Kindertageseinrichtungen direkt mit Ihnen in Verbindung. Mit den ersten Zusagen ist nach Abschluss der 1. Phase ab Mitte Januar des Folgejahres zu rechnen. Zusätzlich haben Sie im Rahmen der Online-Vormerkung die Möglichkeit, Ihr Einverständnis zum Empfang von Statusmitteilungen per E-Mail zu geben. Sie erhalten dann - unabhängig davon, ob Ihr Kind in der laufenden Phase von einer Einrichtung ausgewählt wurde - nach Abschluss der jeweiligen Phase direkt vom Amt für Jugend und Familie eine E-Mail mit Informationen über den aktuellen Status Ihrer Vormerkung.
Mit der ersten Statusmitteilung ist - sofern Sie in den Empfang eingewilligt haben - Mitte Februar zu rechnen. Sie erhalten anschließend auch nach Abschluss der 2. (Anfang April) und 3. Phase (Anfang Mai) eine Statusmitteilung über den aktuellen Stand des Verfahrens.Wir bitten Sie daher, sich mit dem Empfang der E-Mails einverstanden zu erklären und im Rahmen ihrer Vormerkung eine E-Mail-Adresse anzugeben.
Die Angabe der E-Mail-Adresse und die Einwilligung in den Versand von Statusmitteilungen erfolgt aber (auch weiterhin) freiwillig. Für den Fall, dass Sie mit dem Erhalt der Statusmitteilungen nicht einverstanden sind, keine E-Mail-Adresse haben oder diese nicht angeben möchten, werden wir Sie nach Abschluss des Verfahrens auf anderem Wege (telefonisch oder per Post) kontaktieren. Im Falle einer Zusage wird sich die Kindertageseinrichtung weiterhin direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten in diesem Fall jedoch nach Abschluss der Phasen keine Zwischenmeldung, können sich jedoch jederzeit auch beim Amt für Jugend und Familie nach dem Stand des Verfahrens erkundigen.
Muss ich eine E-Mail-Adresse angeben?
Nein. Sie können nach wie vor frei entscheiden, ob Sie eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder den Erhalt von automatischen Statusmitteilungen wünschen. Sie können sich gleich zu Beginn der Online-Vormerkung entscheiden, ohne Angabe einer E-Mail-Adresse fortzufahren.
Wir bitten Sie, zur Vereinfachung der Kommunikation sowie zur Verbesserung des Informationstandes während des laufenden Verfahrens, jedoch - soweit möglich bzw. vorhanden - eine E-Mail-Adresse anzugeben und sich mit dem Erhalt von automatischen Statusmitteilungen einverstanden zu erklären. Sie erfahren dann früher, wenn wir nach Abschluss der jeweiligen Phasen eine Rückmeldung zum Verfahren für Sie haben.
Warum muss meine E-Mail-Adresse bestätigt werden?
Dazu sind wir aus rechtlichen Gründen (u.a. zur Abwehr von unerwünschter Zusendung von Nachrichten) verpflichtet. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme. Sie dient auch zu Ihrem Schutz. Der Vorgang dauert nur wenige Minuten.
Ich habe keine E-Mail/keinen Bestätigungscode erhalten? Was kann ich tun?
Die E-Mail sollte innerhalb weniger Minuten, in Einzelfällen innerhalb von 10-15 Minuten bei Ihnen eintreffen. Prüfen Sie auch den SPAM-Filter Ihres E-Mail-Postfaches sowie die angegebene E-Mail-Adresse auf mögliche Schreib-/Eingabefehler. Ihr Bestätigungscode bleibt anschließend 24 Stunden gültig. Sie können diesen auch später noch eingeben und direkt mit der Online-Vormerkung fortfahren. Ebenfalls können Sie die Vormerkung auch jederzeit ohne Angabe einer E-Mail-Adresse vornehmen und so die Bestätigung überspringen. Frühestens nach 24 Stunden können Sie zudem einen neuen Bestätigungscode für Ihre E-Mail-Adresse anfordern.
Bitte beachten Sie, dass alle Vormerkungen, die innerhalb der jeweiligen Phasen des Verfahrens bei uns eingehen, gleichrangig behandelt werden. Ihnen entsteht durch eine Verzögerung - solange diese nicht kurz vor Ende der jeweiligen Phase vorgenommen wird kein Nachteil. In dringenden Fällen (24 Stunden vor Ende des jeweiligen Anmeldezeitraumes) empfehlen wir Ihnen, die Vormerkung im Zweifel ohne Angabe einer E-Mail-Adressse durchzuführen, sollten Sie bei der Bestätigung Probleme feststellen. In allen anderen Fällen können Sie getrost auf den Eingang ihres Bestätigungscodes warten bzw. diesen nach Ablauf von 24 Stunden erneut anfordern. Sollten Sie auch nach mehrmaligen Versuchen keinen Bestätigungscode erhalten, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit dem Amt für Jugend und Familie (09561/89-1515) auf.
Ich stecke an einem bestimmten Punkt des Formulars zur Online-Vormerkung fest und komme nicht weiter...
Schließen Sie bitte zunächst Ihren Browser einmal komplett. Schließen Sie alle weiteren
noch offenen Browserfenster. Rufen Sie das Formular über die KiTa-Börse neu auf und beginnen Sie noch einmal bei Schritt 1. Sollten Sie erneut Ihre Vormerkung nicht abschließen können, wählen Sie in Schritt 1 ggf. die Option "
Ich habe ein Kind erfolgreich vorgemerkt und möchte ein weiteres Kind vormerken lassen? Muss ich meine E-Mail-Adresse erneut bestätigen?
Nein. Sie können innerhalb von 24 Stunden den Bestätigungscode der ersten Vormerkung erneut verwenden. Wählen Sie hierzu im Formular zur Online-Vormerkung die Option "mit Bestätigungscode fortfahren". Erst nach Ablauf von 24 Stunden müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse erneut bestätigen.
Ich möchte mich auf eine einzelne Einrichtung festlegen, z.B. weil Geschwister schon in dieser Einrichtung betreut werden…
Es besteht die Möglichkeit sich im Rahmen der Online-Vormerkung auf eine einzelne Einrichtung festzulegen.
Welche Angaben sind für die Online-Vormerkung erforderlich?
Hierzu benötigen wir von Ihnen die folgenden Angaben (Pflichtangaben mit * gekennzeichnet, Stand: Oktober 2018):
Angaben zum zu betreuenden Kind (Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Staatsangehörigkeit, Angaben zur aktuellen Betreuungssituation, Wohnanschrift*)
Kontaktinformationen der Eltern/Erziehungsberechtigten (Name*, Adresse*, Telefon, E-Mail)
Angaben zur gewünschten Vormerkung (KiTa- oder Krippenplatz*,ggf. Erst-, Zweit- und Drittwunscheinrichtung*, Anmeldezeitpunkt*, vsl. Betreuungszeiten)
Wenn sich im Laufen des Verfahrens Änderungen bei Ihren Angaben ergeben (z.B. bei Umzug), dann wenden Sie sich bitte unter den unten aufgeführten Kontaktdaten an das Amt für Jugend und Familie.
Was passiert mit meinen Daten?
Die für die Abwicklung der Online-Vormerkung erforderlichen personenbezogenen Daten werden von der Stadt Coburg und den am Verfahren teilnehmenden Kindertageseinrichtungen ausschließlich zur Durchführung des Verfahrens verwendet und nach Abschluss des Verfahrens – sofern kein zwingender Grund zur weiteren Aufbewahrung vorliegt – unverzüglich gelöscht. Eine darüberhinausgehende Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht. Weitere Informationen – insb. welche Daten im Rahmen der Online-Vormerkung an die teilnehmenden Kindertageseinrichtungen weitergegeben werden – finden Sie in denNutzungsbedingungen zur Online-VormerkungPDF-Datei311,93 kB.
Was ist wenn ich über keinen Internetzugang verfüge oder aus anderen Gründen die Online-Vormerkung nicht vornehmen kann?
Steht Ihnen kein PC oder Internetzugang zur Verfügung, können Sie die Online-Vormerkung auch bei einer der Kindertagesstätten oder im Amt für Jugend und Familie vornehmen lassen. Die Online-Vormerkung kann auch mit mobilen Geräten (Smartphones, Tablets) genutzt werden. In der Stadtbücherei Coburg stehen Internet-Terminals zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung.
Ich suche noch für das laufende KiTa-Jahr einen Platz.
Online-Vormerkungen können derzeit nur für das jew. kommende Kindergartenjahr vorgenommen werden. Sollten Sie akut einen KiTa-/Krippenplatz für das aktuelle Kindergartenjahr (bis 31. August des laufenden Jahres) benötigen, nehmen Sie bitte telefonisch (09561/89-1515) Kontakt mit dem Amt für Jugend und Familie auf.
Sie haben noch eine Frage zur neuen Online-Vormerkung?
Gerne können Sie sich mit Ihrer Frage jederzeit an uns wenden, per E-Mail ankitacoburgde, oder telefonisch unter 09561/89-1515.
Wenn mein Kind bereits dieses Kindergartenjahr in einer Kindertageseinrichtung ist, muss ich mich dann trotzdem für das kommende Kindergartenjahr vormerken lassen?
Nein, das müssen Sie nicht. Die Vormerkung bezieht sich nur auf die Erstanmeldungen in den Kindertageseinrichtungen. Wenn Ihr Kind also bereits in eine Kindertageseinrichtung geht, dann betrifft Sie das Vormerkverfahren nicht - Sie haben bereits einen Vertrag mit der Kindertageseinrichtung und dieser bleibt auch weiterhin bestehen.
Online-Vormerkung
Wenn Sie keine weiteren Fragen haben, können Sie hier mit der Online-Vormerkung beginnen.
Anmeldezeitraum: 1. November 2024-31. Oktober 2025 (KiTa-Jahr 2025/2026)