Finanzielle Notlagen, Schulden und Wohnungslosigkeit
Wenn Sie sich aufgrund eines plötzlichen Ereignisses oder aus anderen Gründen in einer finanziellen Notlage befinden, sind das Sozial- und Versicherungsamt, die Bundesagentur für Arbeit und die Schuldnerberatung Ihre richtigen Ansprechpartner.
Sie sind plötzlich obdachlos oder in eine finanziellen Notlage geraten?
Obdachlosigkeit kann jeden treffen! Aufgrund eines plötzlichen Ereignisses wie einem Brand- oder Wasserschaden kann Ihr Heim von einer Minute auf die andere unbewohnbar werden. In diesem Fall ist das Ordnungsamt (Öffnet in einem neuen Tab) dafür zuständig, ein neues Obdach in Form einer Notunterkunft für Sie zu finden.
Wenn Sie bald arbeitslos werden oder es schon sind, unterstützt Sie die Agentur für Arbeit mit Arbeitslosengeld, damit Ihre finanzielle Situation gesichert ist. Jetzt einfach online beantragen!
Mit dem Infotool für Familien können Sie in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Familienleistungen und Hilfen Sie oder Ihre Familie voraussichtlich Anspruch haben.
Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen aus sozial schwachen Familien soll eine bessere Teilhabe im Schul-, Kultur- und Freizeitbereich ermöglicht werden.
Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht und Sie aus eigener Kraft trotz Suche keine neue Unterkunft in Aussicht haben oder Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses obdachlos geworden sind, kann Ihnen die Gemeinde verschiedene Hilfestellungen geben.
Wenn Sie Schulden haben, sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden oder die Wohnungslosigkeit droht, bietet Ihnen das Familienportal des Bundesministeriums hilfreiche Informationen.
Die Schuldner-/ Insolvenzberatung der Caritas ist Anlaufstelle für Personen mit Zahlungsschwierigkeiten, denen Überschuldung droht oder die bereits überschuldet sind.
Schuldnerberatung ist die persönliche Beratung in Zahlungsschwierigkeiten befindlicher Familien und Einzelpersonen mit dem Ziel, die Folgen der Überschuldung zu beseitigen bzw. zu mildern.
Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen.