Mitten im Leben stehen und trotzdem an später denken. Mit der richtigen Vorsorge können Sie vor allem Ihre Angehörigen in einer Zeit der Trauer entlasten.
Wer nach seinem Tod die eigenen Wünsche für die Bestattung gewahrt wissen möchte, kann diese bereits zu Lebzeiten schriftlich festhalten. Wir stellen Ihnen hierzu einige Möglichkeiten vor.
Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages
Machen Sie sich in Ruhe Gedanken darüber, was für Sie in einem Trauerfall wichtig ist. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie bereits zu Lebzeiten alles für die eigene Bestattung regeln. Sie erhalten die Sicherheit, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen bei Ihrer Bestattung auch erfüllt werden.
Sie können beispielsweise folgende Punkte bestimmen:
Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung)
Festlegung der Grabstelle
Auswahl von Särgen oder Urnen
Ausgestaltung der Trauerfeier und Beerdigung
Regelung einer späteren Grabpflege
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei einem Bestattungsunternehmen. Diese können Sie über die Suchfunktion des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. finden.
Es gibt Situationen, in denen Menschen nicht mehr selbst darüber entscheiden können, welche medizinische Behandlung sie wünschen. Für diesen Fall gibt es die sogenannte Patientenverfügung. Über die Verfügung können Menschen vorsorglich festlegen lassen, welche medizinischen Maßnahmen im Fall der Fälle vorgenommen oder unterlassen werden sollen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der persönliche Wille erfüllt wird – auch wenn dieser im entscheidenden Moment nicht geäußert werden kann.
Jeder Mensch kann z. B. durch Krankheit oder Unfall in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten und seinen Willen nicht mehr erklären zu können. Mit den aufgeführten Verfügungen kann jeder schon in seinen gesunden Tagen voraussschauend entscheiden.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, in dem eine Person einer anderen die Vollmacht erteilt, bestimmte Angelegenheiten für sie zu regeln – beispielsweise dann, wenn der Pflegefall eintritt. Der in der Vorsorgevollmacht eingesetzte Bevollmächtigte wird zum Vertreter in allen Angelegenheiten, die in der Vollmacht schriftlich fixiert werden.
Jeder Mensch kann z. B. durch Krankheit oder Unfall in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten und seinen Willen nicht mehr erklären zu können. Mit den aufgeführten Verfügungen kann jeder schon in seinen gesunden Tagen voraussschauend entscheiden.
Erwerb eines Grabnutzungsrechtes
Ein Grabnutzungsrecht für ein Grab können Sie bei einem aktuellen Todesfall oder auch zu Lebzeiten im Vorkauf erwerben. Es handelt sich dabei um ein Pachtverhältnis, das Sie mit dem Eigentümer des Friedhofs eingehen.
Egal in welcher Lebenssituation Sie sich befinden oder wie alt Sie sind, Sie können nicht wissen, was das Leben für Sie im nächsten Moment bereithält. Deshalb sollten Sie sicher sein können, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird. Machen Sie sich über medizinische und organisatorische Maßnahmen sowie über den Erbnachlass Gedanken.
In einem Ordner können alle wichtigen Unterlagen (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc.) für den Vorsorgefall oder Notfall geordnet und vollständig aufbewahrt werden.
Notfallkarte für pflegende Angehörige
Wer kümmert sich um die zu Pflegenden, wenn dem Angehörigen etwas Unvorhergesehenes passiert, z. B. nach einem Unfall. Zunächst weiß niemand, dass Zuhause ein Mensch auf dringende Hilfe angewiesen ist. Für Angehörige eine Schreckensvorstellung, denn wer kümmert sich dann um ein krankes oder hilfebedürftiges Familienmitglied. Wenn ein Notfall eintritt müssen möglichst viele Informationen schnell weitergegeben werden. Wenn der Verunfallte nicht kommunizieren kann oder unter Schock steht, muss bisweilen auf kostbare Angaben verzichtet werden.
Für diesen Ernstfall wurde die Notfallkarte für pflegende Angehörige in Coburg entworfen und ist im Sozialen Beratungszentrum der Stadt Coburg erhältlich.
Für die Verwendung der Notfallkarte sollte eine Person im Familien- oder Freundeskreis ausgesucht werden, die gut zu erreichen und auch damit einverstanden ist, ihren Namen und ihre Telefonnummer anzugeben. Idealerweise ist es jemand, der sich zutraut, die Pflege kurzzeitig zu übernehmen. Es kann aber auch jemand sein, der im Notfall Hilfe organisieren kann, wie etwa einen Pflegedienst. So bekommen Helfer und Rettungskräfte die nötigen Informationen über die Notfallkarte.
Die scheckkartengroße Notfallkarte ist ein kostenloses Angebot und die Ergänzung zur bereits bestehenden Notfalldose, die ebenso wie die Karte im Sozialen Beratungszentrum, allerdings gegen eine Spende, erhältlich ist. Weitere Informationen zu beiden Angeboten gibt es im Büro Senioren & Ehrenamt.
Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie u. a. Formulare, Muster und Vordrucke zu beispielsweise Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc.
Jeder Mensch kann z. B. durch Krankheit oder Unfall in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten und seinen Willen nicht mehr erklären zu können. Mit den aufgeführten Verfügungen kann jeder schon in seinen gesunden Tagen voraussschauend entscheiden.
Seite übersetzen mit Google Translate in:
Seite übersetzen mit Google Translate in:
Hinweis: Nach Auswahl einer Sprache wird Google Translate aktiviert und es werden Daten an Google übertragen.