Inhalt anspringen

Stadt Coburg

Grünflächenamt

Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts

Sie können auf einem der städtischen Friedhöfe eine Grabstelle beantragen. Dafür gibt es unterschiedliche Arten von Grabstellen.

Urnenwahlgrab

Beschreibung

Vor einer Bestattung müssen Sie ein Grabnutzungsrecht beantragen. Die genauen Vorgaben sind in der Coburger Friedhofssatzung geklärt. Ein Grab auf einem der städtischen Friedhof steht grundsätzlich allen Einwohner*innen der Stadt zu, sowie Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Coburg hatten. Das Nutzungsrecht für ein Erdgrab wird für 30 Jahre erteilt, bei Verstorbenen unter 6 Jahren für 20 Jahre. Auch bei Urnenstätten gilt das Nutzungsrecht für 20 Jahre.

Die Stadt Coburg unterscheidet drei Arten von Gräbern. Das Reihengrab ist eine Einzelgrabstätte, die nach dem Belegungsplan der Reihe nach vergeben und nicht zu Lebzeiten zugeteilt werden können. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich.

Familiengräber sind Wahlgräber, die für die Beisetzung mehrerer Verstorbener vorgesehen sind. Unter Berücksichtigung des Belegungsplans können Sie die Grabstätte meist selbst auswählen. Im Falle einer weiteren Bestattung wird die Nutzungsdauer erneut kostenpflichtig verlängert. Außerdem können Sie die Nutzungsdauer um mindestens 2 bis maximal 10 Jahre zu verlängern. Dies müssen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf der Nutzungszeit beantragen.

In Urnenstätten werden ausschließlich Urnen beigesetzt. Das Nutzungsrecht gilt für 20 Jahre und kann je nach Beisetzungsart verlängert werden. Für Urnen gibt es verschiedene Beisetzungsarten. Urnenfächer sind offene oder geschlossene Fächer in Urnenhallen. Urnenreihengräber bedürfen keiner persönlichen Grabpflege und werden der Reihe nach vergeben. In zweistelligen Urnenreihengräbern können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit Urnen „unter Bäumen“ beisetzen zu lassen.