Beschreibung
Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Stadt, die für die Beisetzung seiner Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Stadt setzt voraus, dass ein Grabnutzungsrecht eingeräumt wird.
Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regel wir durch eine Friedhofssatzung.