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Stadt Coburg

Grünflächenamt

Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Erhebung

Die Stadt Coburg erhebt für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen Gebühren auf der Grundlage einer Friedhofsgebührensatzung.

Familiengrab

Beschreibung

Die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen lassen sich nach den Grabnutzungsgebühren und den Bestattungsgebühren unterscheiden.

Die Höhe der Grabnutzungsgebühren orientiert sich im Wesentlichen am Aufwand für Bereitstellung und Unterhalt des Friedhofs. Sie wird meist einmalig für die gesamte Nutzungsdauer im voraus erhoben. Mit den Bestattungsgebühren werden die bei einer Bestattung üblichen Leistungen, wie zum Beispiel Öffnen und Schließen des Grabes, Aufbahrung im Leichenhaus etc, unter Berücksichtigung des regelmäßigen Aufwands abgegolten.

Von den Benutzungsgebühren zu unterscheiden ist die Verwaltungsgebühr, die die Stadt für die nötigen Amtshandlungen verlangt, die gesetzlich vorgeschrieben sind.