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Stadt Coburg

Grünflächenamt

Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Stadt Coburg muss Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten.

Aussegnungshalle des Hauptfriedhofs Coburg

Beschreibung

Es gehört zu den Aufgaben der Stadt Coburg, erforderliche Bestattungseinrichtungen herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Die Benutzung regelt sie in einer Satzung. Sie legt darin neben allgemeinen Ordnungsvorschriften beispielsweise auch Details zu den Nutzungsrechten an einer Grabstätte, Anforderungen an die Größe und Lage von Grabstätten und die Dauer der Ruhezeiten für die beigesetzten Verstorbenen fest.