Der beliebte Familienpass ist seit 2021 online verfügbar. Mit den verschiedenen Angeboten demonstrieren die Stadt Coburg und ihre Partner einmal mehr gelebte Familienfreundlichkeit. Denn die Vergünstigungen, die mit dem Familienpass verbunden sind, schaffen Erlebnisse und schonen gleichzeitig den Geldbeutel. Die Bandbreite ist groß, da gibt es zum Beispiel die vergünstige Monatskarte für den Bus, Rabatte beim Bäcker und Metzger oder der Eintritt ins Schwimmbad wird billiger.
Der Coburger Familienpass bietet Kindern und Eltern Vergünstigungen im täglichen Leben und bei gemeinsamen Aktivitäten. So erhalten z. B. Familien Ermäßigungen bei der Nutzung von Museen, Theatern und anderen kulturellen Einrichtungen. Weiterhin gewähren beteiligte Firmen aus Handel, Handwerk und Gewerbe bei Vorlage des Familienpasses Nachlässe.
Sie haben (aktuell) noch keinen Familienpass?
Aktuell können Sie den Pass nur online beantragen. Der Familienpass darf nur von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen so in das jeweilige Feld ein, wie er auch auf dem Familienpass stehen soll. Falls Sie mehrere Vornamen haben, geben Sie bitte nur Ihren Rufnamen an.
Sie haben schon einen Familienpass? Verlängern geht jetzt noch einfacher.
Wenn Sie aktuell einen gültigen Familienpass besitzen, sollten Sie von automatisch eine E-Mail erhalten haben, mit der Sie Ihren Familienpass ganz einfach in wenigen Klicks verlängern können. Das geht wenn:
- sich Ihre Familiensituation im vergangenen Jahr nicht verändert hat,
- sie im vergangenen Jahr nicht umgezogen/Ihren Wohnsitz verändert haben,
- sich Ihre E-Mail-Adresse (bei Zustellung per E-Mail) zwischenzeitlich nicht geändert hat
Schauen Sie einfach in Ihr E-Mail-Postfach und nutzen Sie die Online-Verlängerung.
Das gibt es alles mit dem Familienpass 2025
Freizeit
Kultur & Bildung
Handwerk, Handel & Dienstleistung
Wer kann ihn beantragen?
- Familien mit drei oder mehr Kindern unter 21 Jahren, die in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg haben.
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind unter 21 Jahren in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg haben. (Kinder können mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Coburg gemeldet sein.)
- Wohngeldempfänger, die mit mindestens einem Kind unter 21 Jahren in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg haben.
- Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis 21 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und in Asylbewerberunterkünften in Coburg leben
Welche Unterlagen benötige ich?
- Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Portraitfoto aller Antragsberechtigten (Das Foto kann auch während des Anmeldeprozess über das Smartphone oder Tablet aufgenommen werden)
- ggf. Berechtigungsnachweise (Wohngeldbescheid, SGBII-Bescheid, ...)