Hier finden Sie Informationen rund um die Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Allgemeine Informationen zur Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln
Grundsätzlich können Sie Ihr Fahrrad in allen Bussen und Bahnen mitnehmen. Die Fahrradmitnahme ist allerdings nur dann möglich, wenn der Platz im Fahrzeug dafür ausreicht. Die Beförderung von Fahrgästen, Kinderwägen und Rollstühlen hat stets Vorrang. Einen Anspruch auf Mitnahme Ihres Rads haben Sie somit nicht. Vor allem wenn Sie als Reisegruppe eine Fahrradtour unternehmen, sollten Sie Stoßzeiten auf jeden Fall vermeiden. Im Zweifelsfall entscheiden der Fahrer oder das Zugpersonal über die Mitnahme Ihres Fahrrads.
Außerdem benötigen Sie für die Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ein separates Ticket!
Nachfolgend sind weitere Informationen zusammengefasst, die Sie bei der Fahrradmitnahme in Bus und Bahn beachten sollten.
Welche Fahrräder dürfen mitgenommen werden?
Ein handelsübliches, einsitziges Fahrrad mit zwei Rädern.
Ein Fahrrad mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h (sog. "Pedelec", bis 250 Watt Motorleistung).
Ein Fatbike, wenn dieses in die Fahrradhalterung (in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm) passt.
Ein zusammengeklapptes Faltrad oder Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll können im Zug wie Gepäck untergebracht werden.
Ein Tandem, Liegerad oder Dreirad kann nur in Nahverkehrszügen mit größerer Stellplatzkapazität mitgenommen werden. Die Mitnahme von Tandems, Liegerädern und großen Dreirädern (> 120 cm) ist in den Fernverkehrszügen nicht erlaubt.
Das orthopädische Hilfsmittel Laufrad (>120 cm Länge) kann im Fernverkehr bei vorliegender Stellplatzreservierung im Fahrradbereich mitgenommen werden. Für das orthopädische Hilfsmittel kleines Dreirad (< 120 cm) ist eine Reservierung auf dem Rollstuhlstellplatz erforderlich.
Die Mitnahme von Lastenrädern ist nicht möglich.
Folgendes ist dabei zu beachten:
Das benutzte Verkehrsmittel muss nach seiner Bauart für die Fahrradmitnahme geeignet und entsprechende Stellflächen vorhanden und nicht anderweitig besetzt sein
Die Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme müssen eingehalten werden, z.B. ist die Fahrradmitnahme zu Zeiten mit starkem Fahrgastaufkommen (Berufs- und Schülerverkehr, Ladenschluss und Großveranstaltungen, etc.) nicht möglich.
Welche Fahrräder können kostenlos mitgenommen werden?
Klappräder in zusammengeklapptem Zustand (unabhängig von der Reifengröße)
Fahrräder bis zu einer Reifengröße von 20 Zoll (z. B. Kinderfahrräder)
Fahrradanhänger für den Transport von Kindern.
Für diese Fahrräder wird kein extra Ticket zur Fahrradmitnahme benötigt.
Wann ist eine Fahrradmitnahme im VGN-Verbundgebiet nicht möglich?
Bei der Fahrt
in S-Bahnen: montags bis freitags von 6 bis 8 Uhr,
in Regionalzügen: montags bis freitags von 6 bis 8 Uhr (es sei denn, auf dem DB-Fahrplanaushang ist ein Mehrzweckabteil mit Fahrradsymbol vermerkt),
in Reisebussen oder Anrufsammeltaxen.
Welches Ticket benötige ich für die Fahrradmitnahme?
Welches Ticket für Ihre Fahrradmitnahme am günstigsten bzw. sinnvollsten ist, hängt von der gewünschten Reisestrecke ab. Nachfolgend werden einige Ticketangebote im Nah- und Fernverkehr vorgestellt.
Fahrradmitnahme im Nahverkehr (VGN)
Wenn Sie im VGN-Verbundgebiet unterwegs sind und eines der nachfolgenden Tickets besitzen, benötigen Sie kein zusätzliches Ticket für die Fahrradmitnahme:
MobiCard oder JahresAbo Plus. Sie können entsprechend der Mitnahmezeiten bis zu zwei Fahrräder kostenfrei mitnehmen.
TagesTicket Plus: gilt für die Mitnahme von bis zu sechs Fahrrädern. (Achtung: Je mehr Fahrräder Sie dabei haben, desto weniger Personen können mit).
Sie machen eine Radtour mit Kindern, die nicht älter als 14 sind. Dann gilt: Haben Sie für Ihr Fahrrad eine gültige Einzelfahrkarte, ein 4er-Ticket, eine 10er-Streifenkarte oder eine gültige Fahrrad-Tageskarte, können Sie die Fahrräder der Kinder (maximal 3) kostenlos mitnehmen.
Besitzen Sie keines der oben genannten Tickets und Sie wollen Ihr Fahrrad im VGN-Gebiet mitnehmen, stehen Ihnen folgende Tickets zur Verfügung:
VGN-Kinderfahrkarte
Fahrrad-Tageskarte Bayern
BaSTi(R)
VGN Kinderfahrkarte
Eine Kinderfahrkarte kann im VGN-Verbundgebiet als Ticket zur Fahrradmitnahme verwendet werden (1 Kinderfahrkarte für 1 Fahrrad pro Person und pro Fahrt).
Preis: VGN-Tarif, abhängig von der gewünschten Fahrtstrecke.
Vertriebskanäle: VGN-App, DB Navigator, Fahrkartenautomat, etc.
Weiterführende Informationen zur Kinderfahrkarte finden Sie hier:
BaSTi(R) - Bayerisches Schienenpersonennahverkehrsticket Rad
Das BaSTi (R) ist ein bayernweit gültiges Tarifangebot, das allen Reisenden bei Einzelfahrten mit den Regionalzügen und S-Bahnen in Bayern zu bestimmten Zeiten die preisgünstige Mitnahme ihres Fahrrades ermöglicht.
Preis: 1 Euro pro Rad und Fahrt
Achtung - BaSTi (R) ist nur zu bestimmten Zeiten gültig:
Das BaSTi (R) Ticket zählt von Montag bis Freitag erst ab 9 Uhr!
Das BaSTi (R) Ticket zählt im Zeitraum vom 15. März bis zum 3. Oktober jeden Jahres nicht am Wochenende! (von freitags ab 12:00 Uhr bis montags 03:00 Uhr)
Das BaSTi (R) Ticket zählt nicht an bayernweit gültigen Feiertagen und auch nicht am 15. August (Mariä Himmelfahrt)
Das BaSTi (R) Ticket zählt auf ausgewählten Regionalverkehrslinien (RE 1, RE 23, RE 25, RE 5, RE 54) nicht!
Vertriebskanäle: Digital kann das Ticket im Onlineshop von agilis, in der App sowie im Web-Shop der BRB sowie im DB Navigator gekauft werden. Dort ist das Ticket erhältlich, wenn man bei "Reisende, Fahrräder..." alleine "Fahrrad" auswählt und dann den Fahrscheinkauf fortsetzt.
Weiterführende Informationen zum BaSTi (R) Ticket finden Sie hier:
Kann ich mein Ticket für die Fahrradmitnahme zusammen mit meiner Fahrkarte buchen?
Bitte kaufen Sie Ihre Fahrkarte (für Sie als Person) separat zur Fahrkarte für Ihr Fahrrad. Aktuell sind dafür in der Regel zwei getrennte Buchungen nötig. Eine Kombination der beiden Tickets in einer Buchung ist noch nicht möglich.