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Stadt Coburg

Fahrradfreundlich

Allee ist Fahrradstraße

Die Allee ist vom Schlossplatz bis zur Einmündung Brauhof als Fahrradstraße ausgewiesen. Dieser Abschnitt ist besonders bedeutend für den Radverkehr, deswegen war die Umwidmung ein wichtiger Teil des Radverkehrskonzepts, das der Stadtrat im vergangen Jahr beschlossen hat.

Die Allee verlängert die Achse Alexandrinenstraße – Untere Anlage – Schlossplatz bis zum Rittersteich - einer wichtigen Radverkehrs-Umfahrung des Coburger Innenstadtkerns. „Wir bündeln hier den sehr starken Radverkehr auf einer sicheren Route - und erhöhen gleichzeitig den Komfort für Radlerinnen und Radler“, sagt Kai Holland, Leiter des Ordnungsamtes. 

Anliegerverkehr ist unverändert erlaubt, Radverkehr hat aber nun zwischen Schlossplatz und Hahnweg Vorfahrt. Fahrräder dürfen hier auch nebeneinander unterwegs sein, das ist sonst im Straßenverkehr nur erlaubt, wenn eine Verkehrsbehinderung ausgeschlossen werden kann. Kraftfahrzeuge müssen in den Fahrradstraßen besonders umsichtig unterwegs sein, dürfen Fahrräder aber überholen. Dabei ist natürlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, der auch überall innerorts im Straßenverkehr gilt.  Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt ein Tempolimit von 30 km/h. 

Die Allee ist nicht die einzige Fahrradstraße in Coburg. In den vergangenen Jahren wurden bereits einige solcher Straßen ausgewiesen: Alexandrinenstraße, Austraße in Neuses, Glockenberg vor der Realschule Coburg I, Mühldamm sowie Am Hofbräufhaus/Plattenäcker. Teilbereiche der Allee sind seit vergangenem Jahr als Fahrradstraße gewidmet, die neue Beschilderung dient der sicheren und klaren Verkehrsführung. 

Die Allee verlängert die Achse Alexandrinenstraße – Untere Anlage – Schlossplatz bis zum Rittersteich - einer wichtigen Radverkehrs-Umfahrung des Coburger Innenstadtkerns. „Wir bündeln hier den sehr starken Radverkehr auf einer sicheren Route - und erhöhen gleichzeitig den Komfort für Radlerinnen und Radler“, sagt Kai Holland, Leiter des Ordnungsamtes. 

Anliegerverkehr ist unverändert erlaubt, Radverkehr hat aber nun zwischen Schlossplatz und Hahnweg Vorfahrt. Fahrräder dürfen hier auch nebeneinander unterwegs sein, das ist sonst im Straßenverkehr nur erlaubt, wenn eine Verkehrsbehinderung ausgeschlossen werden kann. Kraftfahrzeuge müssen in den Fahrradstraßen besonders umsichtig unterwegs sein, dürfen Fahrräder aber überholen. Dabei ist natürlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, der auch überall innerorts im Straßenverkehr gilt.  Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt ein Tempolimit von 30 km/h. 

Die Allee ist nicht die einzige Fahrradstraße in Coburg. In den vergangenen Jahren wurden bereits einige solcher Straßen ausgewiesen: Alexandrinenstraße, Austraße in Neuses, Glockenberg vor der Realschule Coburg I, Mühldamm sowie Am Hofbräufhaus/Plattenäcker. Teilbereiche der Allee sind seit vergangenem Jahr als Fahrradstraße gewidmet, die neue Beschilderung dient der sicheren und klaren Verkehrsführung.