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Stadt Coburg

Härtefallfonds

Energiekrise soll keine soziale Krise werden

Die Stadt Coburg will ihre Bürgerinnen und Büger in Zeiten steigender Energiepreise unterstützen. Der Stadtrat hat dazu im Oktober die Einrichtung eines Härtefallfonds beschlossen. Um seine Ausgestaltung kümmert sich eine neue Lenkungsgruppe.

Wie viele Städte hat auch die Stadt Coburg Szenarien entworfen, wie sie ihre Bürgerinnen und Bürger in Zeiten enorm steigender Energiepreise unterstützen kann. Bereits in seiner Oktober-Sitzung hat der Stadtrat zu Coburg einen Antrag zur Einrichtung eines Härtefallfonds verabschiedet – noch bevor Details zu den Unterstützungspaketen auf Bundes- und Landesebene bekannt waren. Die Fraktionen und Gruppierungen von SPD, Grünen, FPD, Pro Coburg, CSU/JC und CSB verfolgen mit dem Härtefallfonds das Ziel, zu helfen, wo es am nötigsten ist. 

Da man an der richtigen Stelle helfen möchte, gibt es nun die Lenkungsgruppe „Härtefallfonds“ aus Vertreter*innen des Stadtrats, der SÜC GmbH, dem Sozialamt, dem Jobcenter, der Wohnbau Stadt Coburg und der Stabsstelle „Bündnis Coburg – Die Familienstadt“ unter der Leitung des 3. Bürgermeisters und Sozialreferenten Can Aydin. „Wir beschäftigen uns intensiv mit den unterschiedlichen Möglichkeiten, an der richtigen Stelle anzusetzen. Ob wir tatsächlich einen Härtefallfonds aufstellen müssen und wie dieser genau aussieht, wissen wir erst, wenn feststeht, wo die Hilfen von Bund und Ländern nicht greifen“, so der 3. Bürgermeister. 

Neben der Einrichtung des Härtefallfonds ging es auch um den transparenten Informationsaustausch von Stadt und Wohlfahrtsverbänden: „Es ist dringend notwendig, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schnell und barrierefrei Informationen zur Verfügung stellen, damit diese erfahren, wo sie wie und wann Hilfe erhalten“, erläutert Aydin. „Wir werden stringent weiter daran arbeiten, um schnellstmöglich gezielte Lösungen zu finden“, so der Sozialreferent weiter. Dies ist aber erst dann möglich, wenn Detailregelungen zu den jeweiligen Hilfspaketen auf Bundes- und auf Landesebene vorliegen, um unzulässige Doppelförderungen zu vermeiden.