Am 31. Dezember endet die fünfjährige Amtszeit der Jugendschöffen des Jugendschöffengerichts am Amtsgericht Coburg und bei der Jugendkammer des Landgerichts Coburg. Der Präsident des Landgerichts Coburg hat die Stadt Coburg gebeten, eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen für die Sitzungszeit 2024 bis 2028 aufzustellen.
Daher ruft die Stadt Coburg interessierte Frauen und Männer mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Coburg auf, sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu bewerben. Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen und zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25, aber noch nicht 70 Jahre alt sein.
Der Jugendhilfesenat der Stadt Coburg wird die Bewerbungen prüfen und über die Vorschlagsliste in seiner nächsten Sitzung entscheiden. Bewerbungsende ist daher Freitag, 17. Februar.
Hier (Öffnet in einem neuen Tab)finden Interessierte ein Bewerbungsformular, das unterschrieben entweder per E-Mail oder auf dem Postweg an das Amt für Jugend und Familie der Stadt Coburg gesendet werden kann.