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Stadt Coburg

Ferienpass 2022

Günstige Ferien in der Heimat

Da hat Langeweile keine Chance. Mit dem Ferienpass sparen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der ganzen Region an vielen Ecken. Der Verkauf startet am 25. Juli.

Den Ferienpass gibt es klassisch auf Papier oder digital in unserer Ferienpass-App. Daher kann er ab dem 25. Juli gleich online unter www.coburg.de/ferienpass beantragt werden - einfach Foto hochladen, per Paypal bezahlen und fertig. Natürlich gibt es den Pass genauso wieder im Amt für Jugend und Familie der Stadt Coburg im Ämtergebäude neben der Morizkirche. Einfach Passfoto mitbringen und bei Kindern unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Im Amt kann der Ferienpass auf Papier oder als Onlineversion gekauft werden. Der Ferienpass gilt vom 1. August bis 12. September 2022. Es gibt insgesamt vier Passvarianten. Dabei enthält die jeweils teurere auch alle Vorteile der günstigeren Varianten. 

Erwerben können den Ferienpass Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Jugendfreiwilligendienstleistende (Bufdi, FSJ, FÖJ), Studierende und Auszubildende bis zum abgeschlossenen 27. Lebensjahr. Voraussetzung ist, dass sie selbst oder mindestens ein*e Erziehungsberechtigte*r in der Stadt oder im Landkreis Coburg gemeldet sind. Den vergünstigten Ferienpass erhält, wer zusätzlich eine Juleica oder die bayerische Ehrenamtskarte bestitzt. Welche Angebote und Freizeiteinrichtungen genau beteiligt sind steht auf www.coburg.de/ferienpass.

„Wir wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen tolle Sommerferien erleben", so Coburgs 3. Bürgermeister Can Aydin. „Mit dem Ferienpass haben Stadt und Landkreis Coburg ein Angebot zusammengepackt, das abwechslungsreich und günstig ist. Damit werden die Ferien zu Hause ein echter Urlaub." Berechtigte für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in der Stadt Coburg erhalten die Kosten des Ferienpasses auf Antrag erstattet als SGB II (Alg II)-Empfänger im Jobcenter Coburg Stadt (Hinterer Floßanger 10), als Asylbewerberleistungs-, Wohngeld- u. Kinderzuschlagempfänger*innen im Ämtergebäude (Steingasse 18, Zi. Nr. 305).