Die Vergabeverfahren finden auf Grundlagen der VOB, UVgO, GWB und VGV oder nach Haushaltsrecht statt.
Die Stadt Coburg nutzt zur Bekanntmachung öffentlicher Ausschreibungen auch den Bayerischen Staatsanzeiger, das Coburger Amtsblatt und die lokalen Tageszeitungen.
Es haben wichtige Anpassungen im Bereich der Systemvoraussetzungen der AI Bietersoftware ergeben. Bitte beachten Sie hier den aktuellen Hinweis unter dem menüpunkt "Wissenswertes für Bieter" zur Nutzung des AI Bietercockpits zur Erstellung eines Teilnahmeantrags bzw. eines Angebots.
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Markterkundungen
Hier finden Sie die aktuellen formellen Markterkundungsverfahren (§ 28 VgV, § 20 UVgO) und formlosen Markterkundungsverfahren der Stadt Coburg. Diese dienen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über die Auftragsvergabepläne und -anforderungen der Stadt Coburg vor der Einleitung eines formellen Vergabeverfahrens. Die Markterkundungen werden durch die Stadt Coburg in der Regel dazu genutzt, zu erkunden, ob es einen für die zu beschaffende Leistung relevanten Markt gibt (Wettbewerb), ob Unternehmen die gesamte oder auch Teilleistungen anbieten können (Losbildung) und ggf. welche Preise zur Leistungserbringung aufgerufen werden (Auftragswertschätzung; Schwellenwerte). Weiterhin dienen Sie eine Produktvorgabe zu rechtfertigen.
Veräußerungen, Vermietungen und Verpachtungen
Hier finden Sie die Veräußerungen, Vermietungen und Verpachtungen von Immobilien und Liegenschaften sowie anderer Güter (z.B. städtisches Inventar) durch die Stadt Coburg, welche grundsätzlich nicht dem Vergaberecht unterliegen. Bei Interesse kann ein entsprechendes Gebot abgegeben werden.
Zurzeit sind keine Veräußerungen, Vermietungen und Verpachtungen vorhanden.