Wie profitieren Unternehmen vom Girls'Day und Boys'Day?
- Sie erhalten Gelegenheit zur Präsentation Ihrer Organisation vor einer neugierigen und praxisinteressierten Gruppe junger Besucherinnen und Besuchern und erschließen sich eine Ressource für die Nachwuchsgewinnung: In bisherigen Evaluationen des Girls'Day und Boys'Day gaben 40 Prozent der Mädchen und Jungen an, dass sie sich vorstellen können, eine Ausbildung oder ein Praktikum im besuchten Bereich zu machen. Und mehr als jedes fünfte Unternehmen, das den Girls'Day oder Boys'Day durchführte, erhielt Bewerbungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern!
- Sie demonstrieren Ihr gesellschaftliches Engagement und stärken damit in einer breiten Öffentlichkeit Ihr positives Unternehmensimage.
Sie knüpfen Kontakte zu interessierten und aktiven Schulen für Ihre Nachwuchssicherung. - Sie stärken die Identifikation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ihrem Unternehmen, indem Sie diese in die Organisation der Aktionen mit einbeziehen.
Warum ist es sinnvoll, Mädchen und Jungen ab der 5. Klasse einzuladen?
Gerade die Altersgruppe zwischen 10 und 13 Jahren erweist sich als besonders begeisterungsfähig, wenn es um "eher untypische" Berufsfelder geht: Diese Mädchen und Jungen sind in ihrem Berufswahlverhalten und in ihren Rollenbildern noch nicht so sehr festgelegt, wie es möglicherweise ältere Mädchen und Jungen in der Pubertät sind. Der Girls'Day und Boys'Day bietet einen guten Ansatzpunkt, um auf das Berufswahlverhalten einzuwirken.
Mit Angeboten für ältere Mädchen und Jungen, z.B. Praktika, können Sie daran anknüpfen - laden Sie Teilnehmerinnen Teilnehmer Ihrer Girls'Day- und Boys'Day-Aktionen gezielt dazu ein!
Weitere Infos für Unternehmen
Infos zu rechtlichen Fragen
Unfallversicherung
Wird in Ihrem Bundesland die Teilnahme am Girls'Day und Boys'Day als Schulveranstaltung gewertet bzw. stuft eine Schule dies so ein, sind die Schülerinnen und Schüler dieser Schule am Girls'Day und Boys'Day automatisch über die Schule gesetzlich unfallversichert. Jeder Unfall (Wegeunfall oder am Veranstaltungsort) ist mit dem üblichen Formblatt zu melden.
Wichtig: Ist eine Veranstaltung am Girls'Day und Boys'Day auf der Aktionslandkarte im Internet auf www.girls-day.de (Öffnet in einem neuen Tab) und www.boys-day.de (Öffnet in einem neuen Tab) eingetragen, sind die Mädchen und Jungen zusätzlich zur Schule über eine subsidiäre Versicherung durch die bundesweite Koordinierungsstelle unfallversichert.
Haftpflichtversicherung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind am Aktionstag in der Regel über ihre Familie haftpflichtversichert.
Wichtig: Ist eine Veranstaltung am Girls'Day und Boys'Day auf der Aktionslandkarte im Internet eingetragen, sind die Mädchen und Jungen auf jeden Fall über einen subsidiären Haftpflichtschutz durch einen Sponsor haftpflichtversichert.
Aufsichtspflicht
Auf Ihrer Veranstaltung nehmen Sie bzw. die Betreuerinnen und Betreuer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Aktionstag die Aufsichtspflicht wahr. Diese richtet sich nach den bestehenden Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, die für Ihre Organisation gelten, und den jeweiligen betrieblichen Verhältnissen. Informieren Sie deshalb die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Tages über angemessenes Verhalten, über Gefahren und die jeweils geltenden Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz. Halten Sie ggf. Schutzkleidung in ausreichender Menge bereit.
Fragen zu Ihrer Haftung bei Personen- und Sachschäden während der Veranstaltung klären Sie bitte vorher mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Ihrer Betriebshaftpflicht ab.