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Stadt Coburg

Bauverwaltungs- und Umweltamt

Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.

Hinweis für Notare

Für das Bauverwaltungs- und Umweltamt der Stadt Coburg wurde das elektronische Behördenpostfach (beBPo) eingerichtet.
Die Stadt Coburg bittet deshalb alle Notariate, ihre Anträge in Grundbuchsachen über diesen sicheren Übertragungsweg an die Stadt Coburg – Bauverwaltungs- und Umweltamt zu stellen. Das bisherige Funktionspostfach vorkaufsrechte@coburg.de wird nicht mehr bearbeitet.

Ausdruck eines Liegenschaftskatasters mit markierten Grundstücken

Beschreibung

Der Gemeinde steht beim Kauf von Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zu. Das Vorkaufsrecht darf durch die Gemeinde nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Sie kann dies auch zu Gunsten Dritter tätigen.

Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist.

Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
  • dieses nicht ausübt.

Der Antrag wird in aller Regel vom Notariat, das den Kaufvertrag beurkundet, gestellt.