Hinweis für Notare Aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung und –vereinfachung, bietet die Stadt Coburg ab sofort im Rahmen einer Online-Lösung die Möglichkeit an, Anträge auf Erteilung eines Negativzeugnisses per E-Mail als PDF an vorkaufsrecht@coburg.de zu senden. Nach Prüfung über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung des Vorkaufsrechts senden wir Ihnen das Negativzeugnis auf dem Postweg zu. Anträge im Rahmen des Städtebaurechts können ebenso an dieses Postfach gesendet werden.