Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers
In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels beim Bürgerbüro beantragen.
Beschreibung
Damit der Personalausweis, die eID-Karte oder ein elektronischer Aufenthaltstitel auch von Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit von anderen Karten unterschieden werden kann, gibt es einen Aufkleber mit einer Braille-Aufschrift. Optisch ist der mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) gekennzeichnet. Diesen Aufkleber erhalten Sie kostenlos in unserem Bürgerbüro.
Voraussetzungen
Stellung eines formlosen Antrags bei der jeweils zuständigen Behörde (Personalausweis- und eID-Karte-Behörden, also die Gemeinden des (Haupt-)Wohnsitzes, sowie für den elektronischen Aufenthaltstitel die Ausländerbehörden)
Inhaber eines Personalausweises, einer eID-Karte oder eines elektronischen Aufenthaltstitels
Verfahrensablauf
Den Braille-Aufkleber können Sie formlos bei einem Besuch im Bürgerbüro beantragen.
Bearbeitungsdauer
Keine. Der Aufkleber kann direkt im Bürgerbüro aufgebracht werden.
Fristen
Der Braille-Aufkleber kann sofort bei Ausgabe eines neuen Ausweisdokumentes oder zu einem späteren Zeitpunkt angebracht werden.
Dokumente
Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel