Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung
Wer gewerblich Fahrgäste in Kraftfahrzeugen befördert, benötigt eine besondere Erlaubnis.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist normalerweise 5 Jahre gültig und muss rechtzeitig verlängert werden, da nach Ablauf der eingetragenen Geltungsdauer eine Personenbeförderung nicht mehr erfolgen darf.
Die individuell betroffenen Klassen und das jeweilige Ablaufsdatum können Sie über die Rückseite des Kartenführerscheins (Spalte 11) ermitteln. Bis zum angegebenen Tag, 24 Uhr, sind die betroffenen Fahrerlaubnisklassen längstens gültig und erlöschen danach kraft Gesetzes.
Damit Sie dadurch keine Probleme bekommen, sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung bei der gemeinsamen Zulassungsstelle von Stadt und Landkreis Coburg beantragen. Mit der Beantragung der Verlängerung wird die Frist gewahrt.
Voraussetzungen
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Verlängerung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der gemeinsamen Zulassungsstelle von Stadt und Landkreis Coburg einreichen. Die Führerscheinstelle holt dann weitere Informationen, wie zum Beispiel eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister, ein. Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 - 8 Wochen
Fristen
Den Antrag auf Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellen. Danach müssen Sie eine neuen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen.
Die Verlängerung der Fahrerlaubnis sollten Sie am besten mit einer Vorlaufzeit von 6 Monaten beantragen werden; spätestens jedoch 6 Wochen vor Ablauf der ausgewiesenen Gültigkeit bzw. vor dem 50. Geburtstag.
Dokumente
Für die Beantragung einer Verlängerung benötigen Sie:
gültigen Personalausweis oder Reisepass
aktuellen Führerschein
aktuellen Fahrgastbeförderungsschein
„behördliches“ Führungszeugnis (am Schnellschalter der Stadt Coburg zu beantragen)
ärztliches Gutachten (z. B. Hausarzt)
augenfachärztliches Gutachten (z. B. Augenarzt)
ab dem 60. Lebensjahrleistungspsychologisches Gutachten (beinhaltet eine Überprüfung der Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistungen u.ä.)