Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung
Wer gewerblich Fahrgäste in Kraftfahrzeugen befördert, benötigt eine besondere Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Fahrgäste gewerblich in einem Kraftfahrzeug befördern, benötigen Sie zusätzlich zum normalen Führerschein eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigt, wer
Taxi fährt,
gegen Bezahlung Chauffeurdienste mit Mietwagen und Limousinen durchführt,
im Linienverkehr – auch mit einem Pkw – unterwegs ist,
einen Krankenwagen fährt,
im Fahrdienst Menschen mit Behinderung fährt,
im Schülerverkehr fährt,
im Rahmen eines Freiwilligendienstes Menschen befördert.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung soll den Schutz und die Sicherheit der Fahrgäste sicherstellen. Daher stellt sie im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an die Eignung und Verantwortung/Zuverlässigkeit der Inhaber*innen. Sie wird für höchstens fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht erforderlich für
Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.
Voraussetzungen
Antragsvoraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre,
bei Mietwagen beschränkt auf nichtgewerbliche Kranken- oder Behindertenfahrten im Dienste einer gemeinnützigen Organisation 19 Jahre
Führerscheinbesitz der Klasse 3 bzw. B (mindestens zwei Jahre, bei Kranken- und Behindertenfahrten ein Jahr)
Persönliche Zuverlässigkeit für Personentransport (keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der gemeinsamen Zulassungsstelle von Stadt und Landkreis Coburg einreichen. Die Führerscheinstelle holt dann weitere Informationen, wie zum Beispiel eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister, ein. Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 - 8 Wochen
Fristen
Beantragen Sie Ihre Verlängerung rechtzeitig, sodass keine Lücke entsteht.
Dokumente
Bei Erstantragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
vollständig ausgefülltes Antragsformular
gültiger Personalausweis bzw. Reisepass (bei Antragstellung per Post in Kopie)
EU-Führerschein im Kartenformat (bei Antragstellung per Post in Kopie)
ärztliche und augenfachärztliche Untersuchung
leistungspsychologisches Gutachten (beinhaltet eine Überprüfung der Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistungen u.ä.)
Führungszeugnis, zu beantragen am Schnellschalter der Stadt Coburg zur direkten Übersendung an die Behörde
Falls die Erlaubnis fürKrankenkraftwagengelten soll, wird einNachweis über die Teilnahme an einer Schulungin Erster Hilfe benötigt (9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten). Ausgenommen hiervon sind Personen, deren Fahrerlaubnis Klasse B nach dem 20.10.2015 erteilt wurde bzw. die ein Besitz eines Führerscheins der Klassen C/CE oder der „alten Klasse 2“ sind.
Für die Beantragung einer Verlängerung benötigen Sie:
gültigen Personalausweis oder Reisepass
aktuellen Führerschein
aktuellen Fahrgastbeförderungsschein
„behördliches“ Führungszeugnis (im Bürgerbüro der Stadt Coburg zu beantragen)
ärztliches Gutachten (z. B. Hausarzt)
augenfachärztliches Gutachten (z. B. Augenarzt)
ab dem 60. Lebensjahrleistungspsychologisches Gutachten (beinhaltet eine Überprüfung der Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistungen u.ä.)