Online-Ausweis; Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
Sie können die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte zurücksetzen lassen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren.
Beschreibung
Aktuell wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Deutsche ab 16 Jahren ausgegeben. Unionsbürger*innen und andere Staatsbürger*innen des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren können eine eID-Karte zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Mit aktivierter eID-Funktion und PIN können Sie sich gegenüber Unternehmen und Behörden online ausweisen. Die eID-Funktion muss nur dann noch aktiviert werden, wenn der Personalausweis oder die eID-Karte vor dem 16. Geburtstag der Person ausgestellt worden ist. Oder, wenn der Personalausweis vor dem 15. Juni 2017 ausgegeben worden ist und auf die Aktivierung verzichtet wurde.
Haben Sie Ihre PIN vergessen oder müssen die eID-Funktion noch aktivieren, gibt es zwei Möglichkeiten.
elektronischer PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst (aktuell noch in einer ersten Beta-Version) - siehe "Online-Verfahren". Hierfür ist eine Meldeadresse in Deutschland nötig.
Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde der Stadt Coburg
Besondere Hinweise
Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst stellt ein zusätzliches Angebot dar; die Möglichkeit, den Online-Ausweis in der Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde aktivieren oder dort eine neue PIN setzen zu lassen, besteht fort.
Voraussetzungen
Für die beantragende Person gelten folgende Voraussetzungen:
Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.
bei Nutzung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes:
Sie haben eine aktuelle Meldeadresse in Deutschland.
Sie benötigen ein geeignetes Smartphone oder Lesegerät.
AusweisApp2 muss installiert werden.
Verfahrensablauf
Sie können den PIN-Rücksetzbrief online beantragen (siehe unter "Online-Verfahren").
Sie nehmen den Brief per „POSTIDENT“-Zustellung persönlich entgegen oder holen ihn innerhalb von sieben Werktagen in der Postfiliale ab. In beiden Fällen weisen Sie sich mit einem amtlichen und gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) aus. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg als „Einschreiben eigenhändig“ an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.
Sie können sich auch an die Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.
Bearbeitungsdauer
Zustellung des PIN-Rücksetzbriefes per „POSTIDENT“ an die deutsche Meldeadresse. Das dauert bis zu sieben Werktage.