Personalausweis; Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren, können Sie die Online-Funktion (eID-Funktion) telefonisch oder im Bürgerbüro sperren lassen. Das Bürgerbüro kann diese Sperre auch wieder aufheben.
Personalausweis in Kartenlesegerät
Beschreibung
Einen Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises haben Sie unverzüglich anzuzeigen. Die eID-Funktion sollten Sie ebenfalls sofort sperren lassen. Ohne Ihre PIN können die Daten zwar nicht ausgelesen werden, aber bei gesperrten Ausweisen wird der versuchte Missbrauch sofort erkannt.
Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz). Aus dem Ausland ist die Hotline gebührenpflichtig über +49 116 116 und +49 (0) 30 40 50 40 50 erreichbar. Für die Sperrung benötigen Sie die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbesondere das Sperrkennwort.
Sie können das Sperren auch direkt im Bürgerbüro veranlassen.
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion nur persönlich im Bürgerbüro wieder aufheben lassen. Telefonisch oder online ist dies nicht möglich.
Besondere Hinweise
Wenn Sie die eID‑Funktion über die Hotline sperren lassen, sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden (siehe „Verwandte Themen“).
Dokumente
Sperrung Für die Sperrung benötigen Sie, bei Antragstellung bis 16.02.2025, die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbes. das Sperrkennwort. Bei Antragstellung seit 17.02.2025 finden Sie das Sperrkennwort im Aushändigungsschreiben, das Ihnen bei der Abholung des Personalausweises übergeben worden ist. Ist Ihnen das Sperrkennwort nicht bekannt, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Personalausweisbehörde.