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Stadt Coburg

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Schlachtung im Herkunftsbetrieb; Beantragung einer Genehmigung

Beschreibung

Für eine Schlachtung im Herkunftsbetrieb ist eine sogenannte „mobile Einheit“ erforderlich. In einer mobilen Einheit finden die Arbeitsschritte Betäubung, Entblutung und ggf. das Ausweiden sowie der Transport zu einem zugelassenen stationären oder mobilen Schlachthof statt.

Als Haustiere gehaltene Rinder (außer Bisons), Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden dürfen mit Genehmigung der zuständigen Behörde unter Nutzung einer amtlich geprüften mobilen Einheit im Herkunftsbetrieb geschlachtet werden. Je Schlachtvorgang dürfen bis zu drei Rinder, außer Bisons, oder bis zu sechs Schweine oder bis zu drei Equiden oder neun Schafe oder neun Ziegen geschlachtet werden. Ein „Schlachtvorgang“ ist mit dem Transport der Schlachtkörper (in einer mobilen Einheit) zu dem zugelassenen stationären oder mobilen Schlachthof abgeschlossen. So sind an einem Tag in einem Herkunftsbetrieb in Verbindung mit einem zugelassenen Schlachthof mehrere Schlachtvorgänge möglich, sofern die beteiligten Betriebe logistisch und personell entsprechend ausgerüstet sind.

Die Schlachtung im Herkunftsbetrieb ist grundsätzlich grenzüberschreitend möglich; die für die beteiligten Betriebe (Herkunftsbetrieb, mobile Einheit, Schlachthof) zuständigen Behörden sind entsprechend einzubeziehen bzw. zu informieren.

Erläuterungen und Hinweise