Kommunalunternehmen Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (CEB)
Abfall; Entsorgung
Wenn Sie ein Grundstück in Coburg besitzen, müssen Sie Ihren Müll vom CEB (Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb) abholen lassen.
Abfallentsorgung
Beschreibung
Nachdem Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Coburg Ihren neuen Wohnsitz angemeldet haben, werden die Daten Ihrer Anmeldung an die Allgemeine Finanzwirtschaft, Steuerabteilung übermittelt. Anschließend erhält der Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (CEB) Kenntnis von Ihrer neuen Adresse. So veranlasst der CEB die Lieferung neuer Abfallbehälter, falls dies erforderlich ist. Die Lieferung neuer Behälter entfällt z.B., wenn Sie in ein Mehrfamilienhaus einziehen, für das bereits Abfallbehälter mit ausreichendem Fassungsvermögen vorhanden sind.
Sie werden automatisch in den Abholungszyklus eingebunden. Den Abfuhrkalender, der Sie darüber informiert, an welchem Wochentag welche Tonne geleert wird, finden Sie auf den Internetseiten des CEB (für Restmüll und Papier/Pappe/Kartonagen) und von Remondis (für Leichtverpackungen)online (Öffnet in einem neuen Tab).
Der Hauseigentümer erhält einen geänderten Verbrauchsgebührenbescheid.
Voraussetzungen
Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.
Verfahrensablauf
Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. Aus diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Fristen
Die Pflicht zur Entsorgung des Personenmülls beginnt mit Ihrer Anmeldung im Einwohnermeldeamt und endet mit der Abmeldung.
Die Anlieferung der Tonnen erfolgt einmal im Monat. Wenn Sie Ihren Abfallbehälter schnellstmöglich benötigen, wenden Sie sich bitte an denCEB.
Gebühren
Für die Müllentsorgung aus privaten Haushalten fallen monatlich folgende personenbezogene Gebühren an:
Personen pro Grundstück
Gebühr pro Person/Monat
Gebühr pro Grundstück/Monat
1
11,41 €
11,41 €
2
7,68 €
15,36 €
3
6,88 €
20,64 €
4
6,13 €
24,52 €
5
5,65 €
28,25 €
6
5,35 €
22,10 €
7
5,07 €
35,49 €
8 und mehr
4,82 €
38,56 € mind.
Die Gebühren berechnen sich zwar monatlich, werden jedoch vierteljährlich, und zwar zum15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.eines Jahres fällig.
Änderungen hinsichtlich Personenzahl oder Behältnissen werden monatlich berücksichtigt. Die entsprechenden Bescheide werden unaufgefordert zugestellt.
Für ein vorübergehendes Mehraufkommen an Müll könnenzusätzliche Müllsäckemit entsprechendem Aufdruck imWertstoffhof (Öffnet in einem neuen Tab)des CEB oder im Bürgerbüro erworben werden:
Müllsack, 70 l Fassungsvermögen
pro Stück
6 €
Weitere Abfallbeseitigungen, wie Sperrmüll- bzw. Grüngutentsorgungführt der Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb auf Antrag durch. Auskunft über Abfuhrtermine und Gebühren erteilt derCEB (Öffnet in einem neuen Tab).
Die Abfallbehälter werden unentgeltlich vom CEB zu Verfügung gestellt.
Hinweis: Die Verwendung eigener Behältnisse in Verbindung mit dem Abtransport durch den CEB istnicht zulässig.
Sie können die Gebühren per Überweisung oder bequem per Einzugsermächtigung zahlen.
Die Müllentsorgung bei privaten Haushalten berechnet sich nach der Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen. Für den Restmüll (schwarze Tonne) gilt 20 l Fassungsvermögen pro Person und Woche, für Wertstoffe je 10 l pro Person und Woche, d.h. je 10 l Füllraum der grünen Tonne (Pappe, Papier, Kartonagen) und der gelben Tonne (Leichtverpackungen).
Hierbei wird grundsätzlich der kleinste Behälter, der das erforderliche Volumen aufnehmen kann, zur Verfügung gestellt. Sind aufgrund der Personenanzahl mehrere Behälter nötig, wird nur die geringstmögliche Behälteranzahl bereitgestellt.
Sollte Ihnen das zugeteilte Fassungsvermögen für Wertstoffe nicht ausreichen, erhalten Sie auf Anfragekostenlosgrößere (gelbe und grüne) Behälter. Auch für Restmüll kann Ihnen ein (schwarzer) Abfallbehälter mit größerem Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt werden, allerdings wird Ihnen hierfür die entsprechende Gebühr berechnet.
Verfügbar sind Abfallbehälter mit Fassungsvermögen:
120 l
240 l
1100 l
Sie sind Mieter?
Der Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht sind Sie als Mieter für die zeitnahe An-, Ab- und Ummeldung Ihres Wohnsitzes verantwortlich.
Nur durch diefristgerechteMeldung, ist es möglich, die Gebührenberechnung und die Behälter dementsprechend anzupassen.
Haupt- und Nebenwohnsitz
Grundsätzlich gilt, dass Sie die Gebühr für die Abfallentsorgung immer in Coburg entrichten müssen, sofern Sie mit einem Wohnsitz hier gemeldet sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der in Coburg gemeldete Wohnsitz Haupt- oder Nebenwohnsitz ist.
Haben Sie Haupt- und Nebenwohnsitz in Coburg, wird Ihnen die Gebühr für die Abfallentsorgung natürlich nur am Hauptwohnsitz berechnet.
Haftung
Die überlassenen Behältnisse sind und bleiben Eigentum des Kommunalunternehmens CEB.
Wird Ihr Abfallbehältnis beschädigt oder kommt es abhanden, müssen Sie dies dem Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb unverzüglich melden. Für Reparaturen und Ersatzbeschaffungen haftet der Anschlusspflichtige bzw. der Nutzungsberechtigte.
Ende der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Anschlusspflicht entfällt, d.h. wenn Ihre Abmeldung im Einwohnermeldeamt erfolgt ist.
Grüngut wie Rasen- & Heckenschnitt, abgestorbene und vertrocknete Pflanzenteile sowie Äste mit einem max. Durchmesser von 10 cm und einer Länge von 2 m holt der Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (CEB) der Stadt Coburg auf Anmeldung und gegen Gebühr ab. Sie können die Anfrage online übermitteln.
Wissen, wann die Tonne raus muss. Der Müllabfuhrkalender des Coburger Entsorgungs- und Baubetriebs (CEB) sagt Ihnen genau, wann in Ihrer Straße die Müllabfuhr das nächste Mal kommt.
Hausrat, der aufgrund seiner Größe und seines Gewichts für die Mülltonne zu groß oder zu schwer ist, holt der CEB auf Bestellung und gegen Gebühr ab. Die Abholung können Sie online anfragen.