Beschreibung
Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Stadt. Sie dürfen Abwasser darf nur dann in Gewässer einleiten, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sind. Diese sind bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert.
Einzelheiten sind in Coburg in der Entwässerungssatzung geregelt. Die Kosten sind in der Gebührensatzung festgehalten.
Bei Fragen zur Abwasserbeseitigung (Kanalanschlussmöglichkeiten, Anschluss- und Benutzungszwang, Höhe der Beiträge und Gebühren, Abwasserreinigung, Ablaufwerte der Kläranlage etc.), steht Ihnen der CEB zur Verfügung.