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Stadt Coburg

Stadt Coburg

Entwässerung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Beschreibung

Für die meisten Grundstücke in Coburg besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang des öffentlichen Kanalnetzes. Nur wenn ein Anschluss technisch und rechtlich unmöglich ist, entfällt diese. Eine Befreiung vom Anschuss und Benutzungszwang ist im Stadtgebiet von Coburg nicht erforderlich. Falls unverschmutztes Niederschlagswasser anderweitig, ordnungsgemäß im Grundstück untergebracht werden kann, besteht nach unserer Entwässerungssatzung kein Anschlussrecht, somit muss hierfür auch nicht vom Anschlusszwang befreit werden. Vom Anschlusszwang für Schmutzwasser wird nicht befreit.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • A_Lesik/Shutterstock.