Ausbildungsförderung; Beantragung für Schülerinnen und Schüler
Beschreibung
Für Vollzeitausbildungen an Schulen wird Ausbildungsförderung nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BayAföG) geleistet. In Bayern besteht aufgrund landesgesetzlicher Regelung (BayAföG) unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Förderung der Klassen 5 bis 9 von Realschulen und Gymnasien und der Klassen 7 bis 9 von Wirtschaftsschulen.
Ausbildungsförderung wird nur gewährt, wenn die Auszubildenden, deren Ehegatte und deren Eltern nicht in der Lage sind, die für die Ausbildung und den Lebensunterhalt notwendigen Kosten durch eigenes Einkommen und Vermögen aufzubringen. In bestimmten Fällen (z. B. beim Besuch von Abendgymnasien, Kollegs und Berufsoberschulen oder bei langjähriger Berufstätigkeit) erfolgt die Förderung ohne Berücksichtigung des elterlichen Einkommens.
Der Förderhöchstsatz der Ausbildungsförderung richtet sich nach der Art der besuchten Ausbildungsstätte und der Unterbringung bei den Eltern oder einer gegebenenfalls notwendigen auswärtigen Unterbringung. Die Förderung wird bei Fachakademieausbildungen je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinsliches Staatsdarlehen, bei sonstigen schulischen Ausbildungen als Zuschuss geleistet.
Der monatliche Förderhöchstsatz beträgt bei dem Besuch von
Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt 262 Euro,
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt 474 Euro,
Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Berufsoberschulen und Kollegs 474 Euro.
Sofern Auszubildende nicht bei den Eltern wohnen bzw. gegebenenfalls notwendig auswärtig untergebracht sind, beträgt der monatliche Förderhöchstsatz bei dem Besuch von
weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt 632 Euro,
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt 736 Euro
Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Berufsoberschulen und Kollegs 781 Euro.
Sofern Auszubildende selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert sind, erhöht sich der Bedarf um monatlich 122 Euro.
Besondere Hinweise
Auszubildende mit abgeschlossener beruflicher Erstausbildung, die sich zu Technikern, Handwerks- und Industriemeistern etc. weiterqualifizieren wollen, können Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten ''Aufstiegs-BAföG'', erhalten.
Für die Förderung einer Auslandsausbildung sind bestimmte Förderungsämter als Auslandsämter zuständig. Jedes der insgesamt achtzehn Auslandsämter ist für einen bestimmten ausländischen Staat oder mehrere ausländische Staaten zuständig. Welches Amt über die Förderung der jeweiligen Auslandsausbildung entscheidet, kann dem Ämterverzeichnis entnommen werden, das den Erläuterungen zum Formblatt 6 beigefügt ist (siehe unter "Formulare").
Voraussetzungen
Gefördert werden der Besuch von öffentlichen Schulen oder staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschulen. Bei anderen Bildungseinrichtungen wird Ausbildungsförderung nur gewährt, wenn das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Gleichwertigkeit des Besuchs dieser Einrichtung mit dem Besuch einer öffentlichen oder staatlich genehmigten Schule oder Hochschule anerkennt. Ausbildungsförderung wird nur für die Zeit gewährt, in der die Ausbildung die Arbeitskraft der Auszubildenden voll in Anspruch nimmt (Vollzeitausbildungen).
Ausbildungsförderung wird grundsätzlich nur für die Erstausbildung geleistet, unter bestimmten Umständen ist aber auch die Förderung einer weiteren Ausbildung möglich. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich
Deutsche, anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Ausländer, insbesondere Angehörige von EG-Mitgliedstaaten. Ausbildungsförderung wird i.d.R. nicht mehr geleistet, wenn Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den Ausbildungsförderung beantragt wird, das 45. Lebensjahr vollendet haben.
Verfahrensablauf
„Schüler“ stellen grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung ihren Antrag, in dessen Bereich die Eltern ihren gemeinsamen Wohnsitz haben. Abweichungen von diesem Grundsatz sind möglich ( z.B. bei verheirateten Antragstellern, Sorgerechtsregelungen, überlebender Eltern usw. ) Auszubildende am Abendgymnasium, am Kolleg, an einer höheren Fachschule und an einer Akademie stellen den BAföG-Antrag beim kommunalen Amt am Ort dieser Ausbildungsstätten.
Beispiele
Die Stadt Coburg ist zuständig für Rödentaler Schüler*innen, die die Berufsoberschule in Coburg ( = Kolleg ) besuchen.
Das Landratsamt Coburg ist zuständig für Ebersdorfer Schüler*innen, die die Berufsfachschule für Hauswirtschaft in Coburg besuchen.
Die Stadt Würzburg ist zuständig für Coburger Schüler*innen, die an der Fachakademie für Sozialpädagogik in Würzburg studieren.
Studierende an einer Hochschule oder Fachhochschule stellen den Antrag grundsätzlich beim Amt für Ausbildungsförderung der Studentenwerke, in dessen Bereich die Hochschule gelegen ist.
Studierende, Schüler und fortbildungswillige Meisteranwärter, die in Bayern BAföG beantragen wollen, können nun ihren Antrag online stellen (s. Online-Verfahren).
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bzw. die gesamte Durchlaufzeit zwischen Antragstellung und Erlass des Bewilligungsbescheides kann je nach momentanem Antragsaufkommen im Amt variieren. Je vollständiger ein Antrag vorgelegt wird, bzw. je schneller noch fehlende Unterlagen nachgereicht werden, desto schneller kann der Antrag bearbeitet werden.
Fristen
Ausbildungsförderung wird nur vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, d.h. ab dem Monat, in dem mit dem Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch ab dem Monat, in dem der Antrag schriftlich oder elektronisch (siehe Online-Verfahren) beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingeht. Rückwirkend wird Ausbildungsförderung nicht geleistet. Für jeden Bewilligungszeitraum (i.d.R. ein Schuljahr)ist ein neuer Antrag erforderlich. Bei Folgeanträgen ist der Antrag zur Vermeidung von Zahlungsunterbrechungen im Wesentlichen vollständig spätestens zwei Monate vor Ablauf des alten Bewilligungszeitraums zu stellen.
Dokumente
Welche Unterlagen erforderlich sind, ist von der Art der Förderung abhängig und den jeweiligen Formblättern zu entnehmen.
Nicht zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Coburg für Studierende an einer Hochschule. Für Studenten an der Hochschule Coburg ist das Studentenwerk Oberfranken (Öffnet in einem neuen Tab) zuständig.
Online-Verfahren
BAföG-Online für Studierende
Mittels des Antragsassistenten BAföG-Digital kann hier ein Antrag auf BAföG vollständig digital ausgefüllt und an das zuständige Amt übermittelt werden. Der Antragsassistent bietet Hilfestellungen bei der Eingabe Ihrer Antragsdaten und prüft diese auf Vollständigkeit und Plausibilität. Sämtliche Formblätter können elektronisch übermittelt werden. Nachzureichende Unterlagen können später per Upload dem Antrag beigefügt werden.
Für den Besuch der nachstehend genannten Schulen kann BAföG beantragt werden, da sie dem Grunde nach förderungsfähig sind. Die Höhe der Ausbildungsförderung ergibt sich aus der anschließenden materiell-rechtlichen Prüfung (Einkommen des Antragstellers, seines Ehegatten und / oder seiner Eltern).
Staatliche Wirtschaftsschule
Auslandkorrespontentenschule (ASCO)
Medau-Schule, Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe
Medau-Schule, Berufsfachschule für Gymnastik und Physiotherapie
Medau-Schule, Berufsfachschule für Logopädie
Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Kinderpflege
Berufsfachschule für Kosmetik
Berufsfachschule für Sozialpflege
Berufsfachschule für Altenpflege
Berufsfachschule für Krankenpflege
Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege
Fachakademie für Sozialpädagogik
Fachschule für Heilerziehungspflege
Fachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe
Landwirtschaftsschule Coburg
Staatliche Berufsoberschule
Staatliche Fachoberschule
Studienkolleg an der Fachhochschule Coburg
Hochschule Coburg - Hochschule für angewandte Wissenschaften
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