Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Abweichung.
Auch, wenn für Ihr Vorhaben die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zugelassen wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.
Die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Abweichung kann also gegebenenfalls dennoch eine Abweichung versagt werden.
Voraussetzungen
Eine isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie beantragen, wenn
Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist und
die Abweichungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen örtlichen Bauvorschrift und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften bei der Bauordnung im Stadtbauamt ein. Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können. Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben. Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich. Sind durch die Abweichung Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen. Die Stadt Coburg prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Digitale Einreichung ist aktuell noch nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der Gemeinde ab.
Fristen
keine
Dokumente
aktueller Katasterauszug
Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
Bauzeichnungen
ggf. weitere Unterlagen Sofern für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich.