Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen.
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans beantragen. Üblicherweise wird eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Befreiung.
Auch, wenn Ihr Vorhaben von den Festsetzungen eines Bebauungsplans befreit wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung kann also gegebenenfalls dennoch eine Befreiung versagt werden.
Voraussetzungen
Eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn
Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist,
es die Grundzüge der Planung nicht berührt,
die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und
Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, des Bedarfs an Anlagen für soziale Zwecke und des Bedarfs an einem zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien, die Befreiung erfordern
die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplansbei der zuständigen Gemeindeein.
Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
Sind durch die Befreiung Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der Gemeinde ab.
Fristen
keine
Dokumente
aktueller Katasterauszug
Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
Bauzeichnungen
ggf. weitere Unterlagen Sofern für die Entscheidung über die isolierte Befreiung erforderlich.