Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege
Beschreibung
Der Freistaat Bayern stellt jedes Jahr einen bestimmten Geldbetrag für Denkmalschutz und Denkmalpflege bereit. sowohl Privatpersonen als auch kommunalen Gebietskörperschaften, anderen Körperschaften oder Kirchenstiftungen können eine entsprechende Unterstützung beantragen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr auf Grund von pflichtgemäßem Ermessen.
Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem denkmalpflegerischen Mehraufwand (anfallende, den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigende Kosten), der Bedeutung und Dringlichkeit des Falls und nach der Leistungsfähigkeit des Eigentümers. Die Förderung wird als Festbeitrag gezahlt.
Voraussetzungen
Ihre Anträge sollten Sie möglichst frühzeitig bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Coburg einreichen.
Der Förderantrag muss ausnahmslos jeweils vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden. Außerdem muss die zu fördernde Maßnahme selbst vor Beginn mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden.
Die Abstimmung erfolgt an den regelmäßigen Sprechtagen des Landesamts für Denkmalpflege bei der Unteren Denkmalschutzbehörde. Dort erhalten Sie auch die für die Instandsetzung oder Veränderung an einem Denkmal notwendige Baugenehmigung oder denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Auch wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich sein sollte, bedarf jede Maßnahme an einem Denkmal der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.
Fristen
Mit der Maßnahme, für die eine Zuwendung beantragt wird, darf erst nach Bewilligung des Zuschusses begonnen werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ausdrücklich und schriftlich (z. B. per E-Mail) seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat.
Die Zustimmung zum früheren Vorhabenbeginn für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gilt allgemein als erteilt.
Dokumente
Baudenkmäler Kostenschätzung eines Architekten oder detaillierte Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Firmen, aus denen Art und Umfang der geplanten Maßnahme in Einzelheiten hervorgehen.
Foto des Objektes bei, für dessen Instandsetzung der Zuschuss beantragt wird.
Bodendenkmäler Bestätigung über die vollständige Abgabe der Grabungsdokumentation und der Funde bei der gemäß Erlaubnisbescheid zuständigen Behörde.
Abschlussrechnung des archäologischen Fachunternehmens, die folgende Positionen entsprechend differenziert aufführen muss:
Personalkosten für Feldarbeiten,
Kosten für Erstellung der Grabungsdokumentation,
weitere Nebenkosten,
ggf. Kosten für die konservatorische Fundversorgung und begleitende naturwissenschaftliche Untersuchungen, die mit dem BLfD abgestimmt wurden.
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern
Sie können einen Zuschuss des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern online beantragen.
Verwendungsnachweis über einen Zuschuss für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern
Sie können einen Verwendungsnachweis über einen Zuschuss für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege online beantragen.
Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern
Sie können einen Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege online stellen.