Beschreibung
Der Freistaat Bayern stellt jedes Jahr einen bestimmten Geldbetrag für Denkmalschutz und Denkmalpflege bereit. sowohl Privatpersonen als auch kommunalen Gebietskörperschaften, anderen Körperschaften oder Kirchenstiftungen können eine entsprechende Unterstützung beantragen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr auf Grund von pflichtgemäßem Ermessen.
Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem denkmalpflegerischen Mehraufwand (anfallende, den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigende Kosten), der Bedeutung und Dringlichkeit des Falls und nach der Leistungsfähigkeit des Eigentümers. Die Förderung wird als Festbeitrag gezahlt.