Inhalt anspringen

Stadt Coburg

Stadtbauamt

Denkmalschutz; Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds

Für Maßnahmen an Denkmälern können Zuwendungen aus dem Entschädigungsfonds nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz beantragt werden.

Beschreibung

Zusammen mit der Stadt Coburg unterstützt und entschädigt der Freistaat Bayern in bestimmten Fällen Eigentümer*innen, die Arbeiten an einem Bau- oder Bodendenkmal durchführen (müssen).

Sind die Kosten für die Maßnahme den Verantwortlichen nicht zuzumuten, kann ein Zuschuss oder ein zinsgünstiges oder zinsloses Darlehn gewährt werden. Form und Höhe hängen immer von den eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen ab.

Bei Zuschüssen ab einer Höhe von 250.000 EUR wird muss außerdem eine notariell beurkundete, beschränkte persönliche Dienstbarkeit zum Erhalt des Denkmals im Grundbuch eingetragen werden. Räume für Gottesdienste sind davon ausgenommen. In Einzelfällen können weitere Auflagen festgelegt werden.