Beschreibung
Eheschließung im Inland:
Die Eheschließung wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Über die Eheschließung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Eheschließung ist anschließend im Eheregister zu beurkunden.
Seit dem 01.10.2017 ist es auch für gleichgeschlechtliche Personen möglich, in Deutschland eine Ehe zu schließen.
Eine bestehende Lebenspartnerschaft kann in eine Ehe umgewandelt werden.
Eheschließung und Lebenspartnerschaft im Ausland:
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist nach deutschem Recht nur dann wirksam, wenn sie nach der im Eheschließungsland geltenden Form (Ortsform) und unter Beachtung der Heimatrechte beider Ehepartner geschlossen wurde und nicht mit den wesentlichen Grundsätze des deutschen Rechts unvereinbar ist. Diese kann auf Antrag im Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister des zuständigen Standesamts nachbeurkundet werden, wenn mindestens einer der Ehegatten deutschen Personalstatus besitzt.
Für die Eheschließung eines Deutschen im Ausland, stellt das zuständige Standesamt auf Antrag ein Ehefähigkeitszeugnis aus, welches bestätigt, dass der Eheschließung (der im Ehefähigkeitszeugnis aufgeführten Personen) nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht.