Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.
Beschreibung
Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und in den meisten Fällen einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.
Den Fischereischein können Sie beim Ordnungsamt der Stadt Coburg beantragen.
Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.
Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.
Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.
Voraussetzungen
Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.
Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde erfragen) anerkannt.
Über mögliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf oder Aussiedler informieren die zuständigen Gemeinden. Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für Befreiungen bei der Vorlage von Prüfungszeugnissen und Fischereischeinen aus anderen deutschen Ländern.
Fristen
Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung von Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.
Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).
Dokumente
Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
Passbild
Personalausweis oder Reisepass
Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe (siehe unter "Verwandte Themen" - "Fischereiabgabe; Entrichtung") zusammen.
Die Staatliche Fischerprüfung wird jährlich vom Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft durchgeführt und findet landeseinheitlich am ersten Samstag des Monats März statt. Falls Sie ordnungsgemäß angemeldet sind und die Prüfungsgebühr fristgerecht überwiesen haben, jedoch nicht an der Prüfung teilnehmen können oder nicht bestanden haben, besteht die Möglichkeit, an einem Nachholtermin teilzunehmen. Der Termin der Wiederholungsprüfung ist der letzte Samstag im Juni.
Die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung ist eine Vorausstzung zum Erhalt eines Fischereischeines.Der Bewerber muss am Prüfungstag das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Vorbereitungslehrgang Um zur Fischerprüfung antreten zu können, ist vorher ein Vorbereitungslehrgang zu absolvieren. Anbieter von Vorbereitungslehrgängen sind z. B. Fischereiverbände, örtliche Fischereivereine und Schulungsgemeinschaften. Eine Liste der Vorbereitungslehrgänge finden Sie auf den Internetseiten derBayer. Landesanstalt für Landwirtschaft (Öffnet in einem neuen Tab).
Anmeldung zur Fischerprüfung:
Online-Anmeldung Überfischerpruefung-online.bayern.de (Öffnet in einem neuen Tab)können Sie die Online-Anmeldung und nähere Informationen abrufen und Ihre Anmeldedaten bis einschl. 01. Dezember (Ausschlussfrist) des der Prüfung vorhergehenden Jahres eingeben und an die Prüfungsbehörde übermitteln.
Anmeldung per Post Anmeldeformulare sind bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landwirtschaftamt erhältlich und ausgefüllt bis spätestens 01. Dezember (Ausschlussfrist) des der Prüfung vorhergehenden Jahres zurückzusenden.
Prüfungsgebühr Die Prüfungsgebühr in Höhe von 26,00 € ist bis spätestens 15. Dezember (Ausschlussfrist) zu überweisen.
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