Beschreibung
Für Gegenstände, die Bahn oder an einem Bahnhof gefunden werden, ist die Deutschen Bahn zuständig. Alle anderen Funde werden in unserem Fundbüro bearbeitet.
Sie haben etwas gefunden?
Jeden Fund, der mehr als 10 Euro wert ist, müssen Sie anzeigen. Das geht in unserem Fundbüro oder bei der Polizei. Dabei werden einige Daten erfasst:
- Tag der Anzeige,
- Zeit und Ort des Fundes,
- Art der Fundsache,
- Name und Anschrift des Finders,
- ob die Sache von dem Finder verwahrt wird oder beim Fundbüro abgeliefert worden ist,
- ob der Finder auf seine Rechte aus dem Fund (§§ 971 bis 975 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verzichtet.
Als Finder haben Sie Anspruch auf einen Finderlohn. Dieser beträgt 5 Prozent des Sachwertes bei Gegenständen bis 500 Euro, vom Mehrwert zusätzlich 3 Prozent.
Sie haben etwas verloren?
Ist der Gegenstand Ihnen zuzuordnen und haben wir eine Kontaktmöglichkeit, dann wird unser Fundbüro Sie informieren. Außerdem werden Funde regelmäßig von uns bekannt gemacht. Sie können einen Verlust auch online melden.
Sie können bei uns aber auch Anfragen, ob der Gegenstand abgegeben worden ist. Je mehr Einzelheiten zum Gegenstand und dem Verlust nennen können, umso einfacher ist es für uns, Ihre Anfrage zu bearbeiten.
Der Fund wird nicht abgeholt
Ist nach sechs Monaten kein*e Eigentümer*in bekannt, geht der Fund ins Eigentum des oder der Finder*in über. Sie können den Fund dann bei uns abholen. In den einigen Fällen wird eine Lager- und Bearbeitungsgebühr fällig. Allerdings können frühere Eigentümer*innen noch weitere drei Jahre lang einen Bereicherungsanspruch Ihnen gegenüber geltend machen. Amtliche Dokumente dürfen nicht übereignet werden.