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Stadt Coburg

Amt für Jugend und Familie

Jugendsozialarbeit an Schulen; Beantragung einer Förderung

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

Beschreibung

Zweck

Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesem Förderprogramm Landkreise und kreisfreie Städte bei der Jugendsozialarbeit (JaS), um sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen eine sozialpädagogische Hilfe im Schulalltag zu bieten. Ziel ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, die soziale Integration und eine chancengerechte Teilhabe an Bildung.

Gegenstand

Gefördert werden Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an folgenden Schularten:

  • Grundschulen, Mittelschulen
  • Sonderpädagogischen Förderzentren (Lernen, Sprache, emotionale/soziale Entwicklung)
  • Wirtschaftsschulen, Realschulen, Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung
  • Gymnasien, beruflichen Oberschulen (Fachoberschulen/Berufsoberschulen), Fachoberschulen zur sonderpädagogischen Förderung
  • Berufsschulen, Berufsfachschulen sowie Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung (Lernen, emotionale/soziale Entwicklung).

Zuwendungsfähige Kosten

Staatlich gefördert werden die Personalkosten der JaS-Fachkraft.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Der pauschalierte Zuschuss für eine Vollzeitstelle beträgt 16.360 Euro. Näheres regelt die Förderrichtlinie.