Kinderreisepass; Erstattung einer Anzeige bei Verlust und Wiederauffinden
Ist der deutsche Kinderreisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Beschreibung
Der Kinderreisepass Ihres Kindes ist weg? Egal ob er gestohlen worden ist oder Sie ihn verloren haben, in jedem Fall müssen Sie den Verlust bei uns anzeigen. Dies geht vor Ort im Bürgerbüro oder online.
Wenn Sie danach den Kinderreisepass wiederbekommen, müssen Sie das ebenfalls bei der Stadt anzeigen. Damit soll verhindert werden, dass doppelte Ausweise im Umlauf sind.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich außerdem an die Polizeiinspektion Coburg.
Besondere Hinweise
Melden Sie den Verlust eines Kinderreisepasses nicht oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße geahndet werden.