Das Archivgut des Stadtarchivs steht nach Maßgabe der Stadtarchivsatzung für die Benutzung durch Behörden, Gerichte und sonstige öffentliche Stellen, natürlichen und juristischen Personen auf Antrag zur Verfügung.
Beschreibung
Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen einschließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung, die bei Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen oder bei natürlichen Personen oder bei juristischen Personen des Privatrechts erwachsen sind. Unterlagen sind vor allem Akten, Urkunden und andere Einzelschriftstücke, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterial und sonstige Datenträger sowie Dateien einschließlich der zu ihrer Auswertung erforderlichen Programme. Zum Archivgut gehört auch Dokumentationsmaterial, das von den Archiven ergänzend gesammelt wird.
Die Benutzung eines Archivs erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme in Findmittel, Archivgut und Reproduktionen in den Räumen der Archive. Die Archive können die Benutzung auch durch Beantwortung von schriftlichen und mündlichen Anfragen ermöglichen. Die hier gegebenen Auskünfte können sich auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut beschränken.
Besondere Hinweise
Landkreise und Bezirke, die keine eigenen Archive unterhalten, haben Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen, dem zuständigen staatlichen Archiv zur Übernahme anzubieten.
Verfahrensablauf
Die Anfrage wird durch die Mitarbeiter des Stadtarchivs beantwortet. Sie können jedoch auch die für Ihre Anfrage zur Verfügung stehenden Archivalien persönlich im Leseraum einsehen und auswerten.
Dokumente
Sie können für Ihre Anfrage unseren Benutzungsantrag ausfüllen und unterschrieben an uns schicken.
Stadtarchivsatzung (178) Satzung der Stadt Coburg für die Archivierung städt. Archivgutes sowie die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs (Stadtarchivsatzung)