Inhalt anspringen

Stadt Coburg

Einwohneramt

Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister

Beschreibung

Bei der sog. Selbstauskunft aus dem Melderegister handelt es sich um eine spezielle Ausformung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes und durch die vorgegebenen Löschfristen im Meldewesen beschränkt.

Nutzen Sie unseren Online-Antrag:

Mit diesem Dienst kann eine Selbstauskunft beantragt und durch die Meldebehörde erteilt werden. Bitte nutzen Sie diesen Dienst nur, wenn Sie über eine BundID samt Online-Ausweis verfügen.