Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
Beschreibung
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Die Stadt Coburg übernimmt für alle in Coburg gemeldeten Schüler*innen, die nicht der Kostenfreiheit des Schulwegs unterliegen, die Hälfte monatlichen Kosten für eine Fahrkarte im Stadtbusbereich.
Voraussetzungen
Den Zuschuss zum Schülerticket erhalten alle in Coburg gemeldeten schulpflichtigen Kinder, für die keine Beförderungspflicht besteht. Auf diese freiwillige Leistung hatte sich im vergangen Frühjahr der Coburger Stadtrat geeinigt. Die Stadt Coburg übernimmt dabei die Hälfte der monatlichen Kosten für eine Fahrkarte im Stadtbusbereich. Das gilt auch für Auszubildende.
Verfahrensablauf
Das vergünstigte Schülerticket können Schüler*innen (ab 16 Jahren) bzw. ihre jeweiligen Erziehungsberechtigten (bei Schüler*innen unter 16 Jahren) in wenigen Schritten einfach und direkt online beantragen.
Die Stadt Coburg übernimmt für alle in Coburg gemeldeten Schüler*innen, die nicht der Kostenfreiheit des Schulwegs unterliegen, die Hälfte monatlichen Kosten für eine Fahrkarte im Stadtbusbereich. Sie können den Zuschuss online beantragen.