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Stadt Coburg

Referat 4 - Ressourcenreferat

Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

Beschreibung

Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

Die Stadt Coburg übernimmt für alle in Coburg gemeldeten Schüler*innen, die nicht der Kostenfreiheit des Schulwegs unterliegen, die Hälfte monatlichen Kosten für eine Fahrkarte im Stadtbusbereich.