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Stadt Coburg

Rechnungsprüfungsamt

Prüfungswesen; Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde

Beschreibung

Die örtliche Rechnungsprüfung ist in den Artikeln 103 ff. der Bayer. Gemeindeordnung geregelt. Danach unterstützt das Rechnungsprüfungsamt den Stadtrat als Sachverständiger bei dessen Aufgabe, die Verwaltung zu kontrollieren.

Das Rechnungsprüfungsamt wird mit der Prüfung der Jahresabschlüsse und der Kassen der Stadt Coburg und ihrer Eigenbetriebe ausschließlich intern tätig. Die Tätigkeit ist mit der Innenrevision der Privatwirtschaft vergleichbar.

Die örtliche Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob

  • die rechtlichen und finanziellen Vorgaben von der Verwaltung eingehalten werden,
  • die Beschlüsse politischer Gremien umgesetzt werden,
  • wirtschaftlich und sparsam verfahren wird und
  • die Kassengeschäfte ordnungsgemäß erledigt werden,

 

Die Prüfer*innen sind im Auftrag des Stadtrates bzw. des Oberbürgermeisters tätig.

Daneben sind auch Gesellschaften, Verbände und Vereine, an denen die Stadt Coburg beteiligt bzw. bei denen sie Mitglied ist und für die ein Prüfungsrecht besteht, zu prüfen.

Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit haben die Mitarbeiter*innen des Rechnungsprüfungsamtes einen in Art. 104 der Gemeindeordnung festgelegten Sonderstatus innerhalb der Verwaltung.