Beschreibung
Im Bürgerbüro können Sie einen elektronischen Reisepass (ePass) beantragen. Wie lange der Reisepass gültig ist, hängt von Ihrem Alter ab. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr
Wird ein Reisepass für Personen über 6 Jahren ausgestellt, werden immer Fingerabdrücke gespeichert. In begründeten Einzelfällen können wir einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Dies aber auch nur dann möglich, wenn auch die Zeit für das Expressverfahren (3 Werktage) nicht mehr schnell genug ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von der Ausweispflicht befreit werden. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
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