Schöffen; Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste
Das Rechtsamt und das Jugendamt der Stadt Coburg wurden vom Präsidenten des Landgerichts Coburg aufgefordert, Jugendschöffen und Schöffen im Erwachsenenrecht zu suchen und eine Vorschlagsliste zu erstellen.
Beschreibung
Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028
Das Rechtsamt und das Jugendamt der Stadt Coburg wurden vom Präsidenten des Landgerichts Coburg aufgefordert, Jugendschöffen und Schöffen im Erwachsenenrecht zu suchen und eine Vorschlagsliste zu erstellen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie stehen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und entscheiden gemeinsam mit diesen darüber, ob der Angeklagte einer Straftat schuldig ist und welche Strafe er erhält. Während der Hauptverhandlung üben Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Ihre Beteiligung in der Strafrechtspflege ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Die Schöffen bringen ihre nichtjuristischen Wertungen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte ein. Sie leisten so einen wertvollen Beitrag zu einer allgemeinverständlichen Rechtsprechung und zur Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen.
Wichtige Hinweise
Das Rechtsamt sowie das Jugendamt der Stadt Coburg sind ausschließlich zur Erstellung einer Vorschlagsliste befugt. Das bedeutet, dass eingehende Bewerbungen auf die Vorschlagsliste genommen werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Wahl zum Schöffenamt erfolgt über einen Wahlausschuss des Amtsgerichtes. Erhalten Bewerberinnen oder Bewerber bis Dezember 2023 keine Rückmeldung vom Gericht, so ist davon auszugehen, dass sie nicht gewählt wurden.
In den nachfolgenden Kategorien erhalten Sie wichtige Informationen unter anderem zum Schöffenamt und zur Abgabefrist Ihrer Bewerbung. Bitte beachten Sie zudem in der Kategorie Links das Merkblatt für Schöffen sowie die Hinderungs- und Ablehnungsgründe für ein Schöffenamt.
Voraussetzungen
Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste Wohnsitz im Postleitzahlenbereich 96450 Coburg haben. Ein melderechtlicher Zweitwohnsitz reicht ebenfalls aus, wenn sich überwiegend im Postleitzahlenbereich 96450 aufgehalten wird.
Bewerbungsschluss für Jugendschöffen: 17.02.2023 Bewerbungsschluss für Schöffen im Erwachsenenrecht:06.03.2023
Die Vorschlagslisten müssen in der Stadt Coburg von den zuständigen Gremien noch formal beschlossen werden. Für die Jugendschöffen ist der Jugendhilfesenat zuständig. Für die Schöffen im Erwachsenenrecht der Verwaltungssenat und Stadtrat. Die jeweiligen Sitzungen finden nicht-öffentlich statt.
Die Differenz der Fristen ergeben sich durch unterschiedlich stattfindenden Gremiensitzungen. Der Jugendhilfesenat tagt nur 4x im Jahr wobei Verwaltungssenat und Stadtrat monatlich tagen.
Die Auslage der Vorschlagsliste muss bis 15.05.2023 erfolgt sein. Frist für die Übermittlung der Vorschlagslisten an das Amtsgericht ist der 05.06.2023.
Die genannten Fristen können nicht geändert werden!