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Stadt Coburg

Amt für Jugend und Familie

Schöffen; Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste

Das Rechtsamt und das Jugendamt der Stadt Coburg wurden vom Präsidenten des Landgerichts Coburg aufgefordert, Jugendschöffen und Schöffen im Erwachsenenrecht zu suchen und eine Vorschlagsliste zu erstellen.

Beschreibung

Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028

Das Rechtsamt und das Jugendamt der Stadt Coburg wurden vom Präsidenten des Landgerichts Coburg aufgefordert, Jugendschöffen und Schöffen im Erwachsenenrecht zu suchen und eine Vorschlagsliste zu erstellen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie stehen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und entscheiden gemeinsam mit diesen darüber, ob der Angeklagte einer Straftat schuldig ist und welche Strafe er erhält. Während der Hauptverhandlung üben Schöffen das Richteramt in vollem
Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Ihre Beteiligung in der Strafrechtspflege ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Die Schöffen bringen ihre nichtjuristischen Wertungen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte ein. Sie leisten so einen wertvollen Beitrag zu einer allgemeinverständlichen Rechtsprechung und zur Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen.

Wichtige Hinweise

Das Rechtsamt sowie das Jugendamt der Stadt Coburg sind ausschließlich zur Erstellung einer Vorschlagsliste befugt. Das bedeutet, dass eingehende Bewerbungen auf die Vorschlagsliste genommen werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Wahl zum Schöffenamt erfolgt über einen Wahlausschuss des Amtsgerichtes. Erhalten Bewerberinnen oder Bewerber bis Dezember 2023 keine Rückmeldung vom Gericht, so ist davon auszugehen, dass sie nicht gewählt wurden.

In den nachfolgenden Kategorien erhalten Sie wichtige Informationen unter anderem zum Schöffenamt und zur Abgabefrist Ihrer Bewerbung. Bitte beachten Sie zudem in der Kategorie Links das Merkblatt für Schöffen sowie die Hinderungs- und Ablehnungsgründe für ein Schöffenamt.