Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss vom Standesamt beurkundet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist. Daher muss ein solcher Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden.
Anzeige des Sterbefalls
Die Sterbefallanzeige ist grundsätzlich mündlich beim Standesamt durch Personen zu erstatten.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
- Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.
- Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat.
- Jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eignem Wissen unterrichtet ist.
In den meisten Fällen ist die persönliche Vorsprache beim Standesamt durch die Angehörigen des/der Verstorbenen nicht notwendig, denn im Normalfall übernimmt die Sterbefallanzeige das beauftragte Bestattungsunternehmen.
Hat sich der Sterbefall zudem im REGIOMED Klinikum Coburg, in einem Alten- bzw. Pfegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung ereignet, ist der Träger (meist die Verwaltung) der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet. Gleiches gild für die Kriminalpolizei, wenn diese aufgrund eines nicht natürlichen Todes miteingeschalten ist. Das beauftragte Bestattungsunternehmen ergänzt aber im Regelfall die Daten der Sterbefallanzeige der Einrichtungen bzw. der Behörde.