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Stadt Coburg

Standesamt Coburg

Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Beurkundung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden. Die Ausstellung der Todesbescheinigung ist keine Dienstleistung der Stadt Coburg.

Beschreibung

Todesbescheinigung

Die Todesbescheinigung dokumentiert die Leichenschau. Die Leichenschau dient der Feststellung des Todes, der Todesart und der Todesursache. Diese Angaben muss auch – neben persönlichen Daten - die Todesbescheinigung enthalten. Die Ausstellung der Todesbescheinigung ist keine bloße Formalität. Für die Feststellung des Todes besteht eine besondere Sorgfaltspflicht. Mit der Ausstellung der Todesbescheinigung werden die Weichen gestellt, ob die Leiche zur Bestattung freigegeben wird, oder ob weitere Ermittlungen im Hinblick auf einen nicht natürlichen Tod erforderlich sind. Zugleich hängt von der sorgfältigen Leichenschau die Qualität der Todesursachenstatistik ab.

Die Ausstellung der Todesbescheinigung ist keine Dienstleistung der Stadt Coburg.

Zur Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt ist die Vorlage der Todesbescheinigung zwingend erforderlich. Nach Anbringung des Bearbeitungsvermerkes durch das Standesamt wird ein Teil der Todesbescheinigung dem Bestattungsinstitut ausgehändigt, damit der Leichnam bestattet oder eingeäschert werden kann. Das Dokument verwahrt das Krematorium bzw. der Friedhofsträger. Der andere Teil wird vom Standesamt an das Gesundheitsamt Coburg weitergeleitet. Auskünfte aus der Todesbescheinigung sind direkt beim Gesundheitsamt anzufordern.