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Stadt Coburg

Ordnungsamt

Waffen; Anzeige des Erwerbs oder der Überlassung

Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte besitzen und eine Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Beschreibung

Zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen benötigen Sie im Regelfall eine Erwerbsberechtigung (Voreintrag in Waffenbesitzkarte oder Jagdschein ist erforderlich). Hierfür ist ein Antrag bei der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu stellen. Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie dann, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben (siehe unter „Verwandte Themen“ – Waffenbesitzkarte; Beantragung).

Sobald Sie eine neue Waffe erwerben oder Ihre Waffe jemandem überlassen, sind Sie verpflichtet dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.