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Stadt Coburg

Ordnungsamt

Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis

Beschreibung

Die Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenhandelserlaubnis erteilt.

Die Waffenhandelserlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.