Mitarbeiter/innen
Produkte und Dienstleistungen
Grundsätzlich hat jeder Volljährige seine rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln.
Wann ist eine rechtliche Betreuung nötig?
Ist er aufgrund
- einer psychischen Krankheit oder
- einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
hierzu ganz bzw. teilweise nicht in der Lage, kann ihm eine rechtliche Betreuung zur Seite gestellt werden.
Wann ist keine Betreuung erforderlich?
Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn im Vorfeld entsprechend Vorsorge getroffen wurde. Möglichkeiten der Vorsorge sind u.a.
- die Vorsorgevollmacht,
- die Betreuungsverfügung bzw.
- die Patientenverfügung.
Nähere Informationen zu diesen Vorsorgemöglichkeiten mit herunterladbaren Vordrucken finden Sie auf der Websiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Öffnet in einem neuen Tab) und des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz (Öffnet in einem neuen Tab) (Formular Vorsorgevollmacht (Öffnet in einem neuen Tab)).
Sollten Sie ergänzende Fragen haben, ist die Betreuungsstelle im Sozialen Beratungszentrum der Stadt Coburg gerne für Sie da.